Fall Meinl: Dubiose Klage gegen Republik

Fall Meinl: Dubiose Klage gegen Republik
Mutter der Meinl Bank will Schadenersatz, weil gegen Banker ermittelt wird.

Die Meinl Bank hat keinerlei Vertrauen in die Unabhängigkeit österreichischer Gerichte. Vergangene Woche hat das Justizministerium die Anklage gegen Bank-Chef Peter Weinzierl, Co-Vorstand Günter W. und zwei (Ex-)Aufsichtsräte wegen der Verdachts der Untreue abgesegnet. Angeblicher Schaden: 211,9 Mio. Euro.

Obwohl die Anklage noch nicht zugestellt wurde, holt die Meinl-Gruppe mithilfe von US-Anwälten und dem nötigen Kleingeld zum Gegenschlag aus. Die mutmaßliche Briefkastenfirma Beleggingsmaatschappij Far East B.V. mit Sitz auf Malta, die Mutter der Bank, will gegen die Republik eine Klage vor einem internationalen Schiedsgericht (Vereinte Nation, Handelskammer) einbringen. Die Aktionärin fühlt sich durch das anhängige Strafverfahren um 200 Millionen Euro geschädigt. Begründung: Es werde seit fast sieben Jahren gegen die Meinl-Banker wegen der Anlageaffäre Meinl European Land ermittelt und das mindere den Wert der Bank. Die „Far East“ stützt ihre Klage auf ein Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Malta.

Sie könnte aber nach hinten losgehen. Denn: Sie liefert den Gegnern von Investitionsschutzabkommen viel Munition. Vor allem die Abkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) sind umstritten. „Diese erste Klage gegen Österreich macht deutlich, wie diese Abkommen den Rechtsstaat untergraben können“, sagt Greenpeace-Sprecher Florian Schweitzer. „Österreichische Gerichte sollen mit der Klage in laufenden Verfahren eingeschüchtert und entmachtet werden. Die Regierung darf nicht zulassen, dass Konzerne mächtiger werden als unsere Gerichte.“

Das Justizministerium bestätigt, dass ein Schreiben mit besagter Klageankündigung eingelangt ist. Es werde nun geprüft.

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