Experten erwarten eine massive Flut an Privatkonkursen

Private Schuldner haben es künftig viel leichter
Ab Mittwoch wird die Entschuldung billiger. Private müssen keine Mindestquote mehr aufbringen.

Die Zahl der Privatkonkurse wird sich spätestens im nächsten Jahr mehr als verdoppeln. Am Mittwoch tritt nämlich die Novelle des Privatinsolvenzrechts in Kraft. So wird nicht nur die Verfahrensdauer von sieben auf fünf Jahre verkürzt, sondern auch die zu erfüllende Mindestquote von zehn Prozent fällt weg. Heuer wurden bisher 5653 Verfahren angemeldet, das ist ein Rückgang um 20 Prozent.

Viele Schuldner haben die neue Regelung abgewartet und werden erst in den nächsten Wochen den bitteren Weg zu Gericht antreten. Für 2018 wird mit 14.000 bis 15.000 Verfahren gerechnet.

Experten erwarten eine massive Flut an Privatkonkursen
"Ich erwarte jetzt eine Flut an Anträgen für Privatinsolvenzverfahren, die dafür zuständigen Bezirksgerichte werden massiv gefordert sein", sagt Gerhard Weinhofer vom Gläubigerschutzverband Creditreform zum KURIER.

Bisher war es so, dass Privatpleitiers ihren Gläubigern in 80 Prozent der Fälle einen sogenannten Zahlungsplan angeboten haben. Diesen Plan mussten die Gläubiger absegnen. Im Durchschnitt zahlten die Privaten 25 Prozent ihrer Schulden innerhalb von sieben Jahren zurück. Klappte das nicht, kam es zu einem Abschöpfungsverfahren.

"Wenn einer Mindestsicherung bezieht oder nur ein AMS-Einkommen hat, oder nur 20 bis 40 Euro monatlich zahlen kann, muss er künftig keinen Zahlungsplan anbieten, sondern kommt direkt in das Abschöpfungsverfahren", sagt Weinhofer. "Das läuft nach dem Motto: Friss oder stirb. Man hat von Gläubigerseite keine Druckmittel gegen den Schuldner mehr." Mit einer Ausnahme: Im Abschöpfungsverfahren muss der Privatpleitier dem eingesetzten Treuhänder ein Mal pro Jahr belegen, warum er nicht mehr verdienen und nicht mehr zahlen kann.

"Dazu gibt es Judikatur des Obersten Gerichtshof, die besagt, dass ein 20-Stunden-Job dafür nicht ausreicht und der Schuldner sich um einen 40-Stunden-Job bemühen muss, um entsprechende Zahlungen leisten zu können", sagt der Experte. "Das heißt auch, dass die Gläubiger den Schuldnern künftig verstärkt auf die Finger schauen werden."

Gute Lösung

Die Schuldnerberatungen sind über die neue Regelung sehr erfreut. "Bisher zwang die Mindestquote Überschuldete dazu, Rückzahlungen aus dem Existenzminimum zu leisten, das eigentlich für die Mindestabsicherung der Familie reserviert war", heißt es in einer Aussendung. Die neue Regelung gilt auch für alle bereits anhängigen Privatkonkursverfahren, die noch länger als fünf Jahre dauern. Sie können nun schon nach fünf Jahren mit der Restschuldbefreiung beendet werden.

"Für die betroffenen Menschen bedeutet das eine große Erleichterung", sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer des Dachorganisation der Schuldnerberatungen. "Wir können Menschen eine Perspektive anbieten, egal wie hoch die Schulden sind und auch wenn nur eingeringes Einkommen vorliegt."

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