Experte: OLG-Entscheid zu Haselsteiner "unhaltbar"

Gegen Hans Peter Haselsteiner wurde fünf Jahre lang ermittelt.
Die Ermittlungen gegen den Ex-Strabag-Chef wegen Bestechungsverdachts wurden eingestellt. Zweifel bleiben.

Als "juristisch unhaltbar" bezeichnet OECD-Experte Mark Pieth den Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Wien, das Korruptionsverfahren gegen Hans Peter Haselsteiner auf dessen eigenen Antrag einzustellen. Möglicher Adressat einer Bestechung sei der ehemalige ungarische Wirtschaftsminister gewesen, zitiert der Falter aus dem OLG-Beschluss.

Ermittelt wurde wie berichtet wegen des Verdachts, in Ungarn seien von Haselsteiners Strabag über Umwege ab 2004 Amtsträger mit bis zu 15 Millionen Euro bestochen worden, um die Verstaatlichung einer ungarischen Autobahn zu verhindern. Für den Bau beziehungsweise Betrieb hatte die Strabag schon Konzessionen und Aufträge gehabt.

Laut Falter schreibt das OLG wörtlich: "Nach der auf (...) Dokumenten beruhenden Verdachtslage ergeben sich als mögliche Adressaten einer Bestechung Istvan Csillag (ehemaliger Wirtschaftsminister Ungarns, Anm.) sowie die damaligen Regierungsparteien MSZP und SZDSZ."

Haselsteiner selbst hatte - als noch Ermittlungen liefen - zugegeben, die Strabag habe die 15 Millionen Euro an den ehemaligen Chef des Liberalen Forums, Alexander Zach, und den Lobbyisten Zoltan Aczel gezahlt. Zachs Firma soll die Gelder an Entscheidungsträger in Ungarn verteilt haben. Die Verstaatlichung einer von der Strabag in Ungarn betriebenen Autobahn sollte abgewendet werden.

"Seit wann hat man darauf Anspruch, im Ausland Autobahnen zu bauen?"

Experte: OLG-Entscheid zu Haselsteiner "unhaltbar"
Law and ethics professor Mark Pieth makes a speech during the "Sports, Business and Ethics - a Situation Analysis" congress held by FIFA's subsidiary Early Warning System (EWS) in Zurich April 5, 2013. REUTERS/Arnd Wiegmann (SWITZERLAND - Tags: SPORT SOCCER BUSINESS)
Das OLG argumentierte die Einstellung der Ermittlungen nach der Dauer von fünf Jahren damit, dass Haselsteiner keine Straftat nachweisbar sei und auch mit der damals herrschenden Rechtslage. Denn Bestechung im Ausland sei 2004 nur strafbar gewesen, "wenn damit die Absicht verbunden war, sich einen Auftrag oder einen 'unbilligen Vorteil' zu verschaffen". "Der Versuch, sich bereits erteilte Konzessionen und Aufträge zu erhalten, war nach der Beurteilung des OLG nicht strafbar", teilte das OLG mit Verweis auf den Paragraf 307 im Strafgesetzbuch mit.

Laut OECD-Experten Pieth sei es aber nur straflos Zahlungen für Gegenleistungen zu tätigen, "auf die man unzweifelhaft Anspruch hat“. Pieth: "Seit wann hat man darauf Anspruch, im Ausland Autobahnen zu bauen?" Außerdem, hält der Korruptionsfachmann fest, sei Österreich "Weltmeister im Einstellen von Korruptionsermittlungen".

Verwischte Fährten

Der Falter schreibt weiters, im OLG-Beschluss werde gemutmaßt, dass auch für ein Krankenhausprojekt rund 5 Prozent Schmiergeld "im Verhältnis 2:2:1" an Budapester Parteien gezahlt worden seien. Diese hätten bereits zugestimmt, "dass das Geld über den Verein direkt in die Parteien fließt". Auch soll die Wettbewerbsbehörde bestochen worden sein, um eine Kartellstrafe gegen die Strabag zu drücken.

Aber, schreibt das OLG: "Wenngleich diese Überweisungen klassisch dem kriminellen Muster zur Verschleierung von tatsächlichen Empfängern von Zahlungen entsprechen, sind die Ermittlungen daher nunmehr an einem Punkt angelangt, der nach eigener Einschätzung der ermittelnden Beamten eine weitere Nachvollziehbarkeit des Geldflusses nicht erwarten lässt."

Es gibt also wohl eine Fährte, die man offenbar aber nicht mehr lesen kann - Kontenöffnungen haben zwar Geldflüsse nach Zypern und auf die Seychellen offenbart, dort scheint man aber stecken geblieben zu sein.

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