Ex-Frau von Glock steht Drittel des Einkommens zu

APARSC10 - 23102008 - KLAGENFURT - OESTERREICH: ZU APA TEXT CI - Der Waffenproduzent Gaston Glock am 4. September 2003 im Rahmen einer Veranstaltung in Velden. APA-FOTO: GERT EGGENBERGER
Helga Glock hat ihre Klage gegen den Ex ausgedehnt. Waffenhändler Gaston Glock hat Handlungsbedarf.

Im Rechtsstreit um die Aufteilung des „Familieneinkommens“ zwischen dem Kärntner Waffenproduzenten Gaston Glock und seiner Ex-Frau Helga geht es jetzt ans Eingemachte. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) am 3. Juli der schuldlos geschiedenen Industriellen-Gattin den Unterhaltsanspruch zuerkannte, hat ihr Anwalt Peter Amhof jetzt die Klage gegen den mutmaßlichen Milliardär Gaston Glock ausgedehnt.

„Der Unterhaltsanspruch von Helga Glock beträgt 40 Prozent des gemeinsamen Einkommens abzüglich des eigenen Einkommens meiner Mandantin“, schreibt der Wiener Anwalt an das Bezirksgericht Villach. Er kann sich dabei auf die zwölf Seiten starke Entscheidung des OGH berufen, die dem KURIER vorliegt. Unter dem Strich muss die Ex-Frau aber mindestens ein Drittel des „gemeinsamen Einkommens“ erhalten, erläutern die Höchstrichter die Gesetzeslage. Doch die resolute Ex- Waffenhändlerin fordert nicht nur Unterhaltszahlungen ab der Scheidung im Juni 2011, sondern jetzt auch Alimente bis ins Jahr 2010 zurück. Denn seit damals soll sie nichts mehr erhalten haben.

Offene Rechnung

Die Krux liegt aber in der Berechnung der monatlichen Alimente. Laut OGH ist der Beklagte Gaston Glock im Unterhaltsverfahren nicht verpflichtet, „an der Feststellung seiner Einkommensverhältnisse mitzuwirken“. Doch Helga Glock hat den Vater ihrer drei Kinder zugleich auch auf Rechnungslegung, sprich auf Offenlegung des Vermögens geklagt. Laut Ansicht des Höchstgerichts ist „diese Auskunftserteilung Gaston Glock zumutbar“.

So verlangt Anwalt Amhof nun die Offenlegung der Einkünfte und Vermögensverhältnisse von Gaston Glock sowie die der Privatstiftungen „Value“ und „Glock“ bis ins Jahr 2008 zurück.

Denn: Laut OGH muss zur Berechnung des Unterhalts „das Durchschnittseinkommen der vorangegangenen drei Jahre herangezogen“ werden. Detail am Rande: Im Jahr 2010 schätzte das Wirtschaftsmagazin Trend das Vermögen von Gaston Glock auf 550 Millionen Euro, zuletzt sogar auf 1,5 Milliarden Euro.

Indes kommt die Ex mit ihrer Klage in den USA auf Offenlegung des Vermögens der amerikanischen Glock-Firmen nicht weiter. Sie haben bisher nichts vorgelegt.

Und Alexander Jelly, Gaston Glocks Villacher Anwalt, sagt zum Unterhaltsverfahren nur: „Dazu gibt es generell keinen Kommentar.“

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