Ex-Bawag-Chef Elsner zurück im Schwurgerichtssaal

Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner und seine Frau Ruth am Montag in Wien
Die Bawag erhob Subsidiaranklage, um Elsners Pensionsabfindung zurückzubekommen.

Unter großem Medieninteresse hat Montagvormittag ein erneuter Prozess gegen Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner begonnen. Der heute 80-Jährige kam in Begleitung seiner Frau Ruth und eines Arztes in den Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts, wo schon 2007/08 der erste Bawag-Prozess gegen ihn und weitere Angeklagte stattgefunden hatte.

Der jetzige Prozess vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Christian Böhm findet ausschließlich auf Betreiben der Bawag statt. Sie hat als Privatbeteiligte eine Subsidiaranklage erhoben, weil sie vom Ex-Banker dessen Pensionsabfindung in Höhe von 6,8 Mio. Euro zurückbekommen will.

Seit vier Jahren auf freiem Fuß

Der frühere Bawag-Generaldirektor war im ersten Bawag-Verfahren rechtskräftig zu zehn Jahren Haft, der Höchststrafe für Untreue, verurteilt worden. Er wurde nach viereinhalb Jahren Gefängnis 2011 für haftunfähig erklärt und entlassen. Elsner war der einzige Angeklagte, der hinter Gitter kam. Er hält sich seit seiner Freilassung im bayerischen Kurort Bad Reichenhall auf. Gerichtlichen Ladungen in Österreich, etwa während des zweiten Bawag-Prozesses, war er nicht gefolgt.

Zum aktuellen Prozess reiste Elsner allerdings an. Im Ö1-"Morgenjournal" sagte Elsners Verteidiger Andreas Stranzinger, er fühle sich gesundheitlich dazu in der Lage: "Wenn es notwendig ist, wird es Pausen geben, und er wird auch seinen eigenen Arzt mitnehmen, damit, wenn ein Notfall eintritt, der jederzeit eingreifen kann.

Elsner droht keine weitere Haftstrafe

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Dezember 2010 Teile des erstinstanzlichen Bawag-Urteils von Richterin Claudia Bandion-Ortner aufgehoben: Der inkriminierte Betrug in Bezug auf Elsners Pensionsabfindung fiel weg, die Untreue blieb. Die Staatsanwaltschaft hat auf eine weitere Verfolgung Elsners im Anklagepunkt Betrug verzichtet, da dieser ohnehin schon die Höchststrafe bekommen hatte. Nicht so die im Verfahren als Privatbeteiligte auftretende Bawag: Mittels einer Subsidiaranklage hält sie die Anklage aufrecht.

Im Falle eines Schuldspruchs wegen Betrugs droht Elsner aber keine neue Haftstrafe mehr, sondern die BAWAG könnte dann damit die Pensionsabfindung zurückbekommen, die Elsner im Zuge seiner Pensionierung erhalten hatte. Der damalige Banker hatte das Geld in eine Privatstiftung eingebracht und sich damit eine Villa in Südfrankreich gekauft.

Vorwürfe gegen Flöttl

Elsner behauptet seit Jahren, dass Investor Wolfgang Flöttl die Bawag-Milliarden nicht verspekuliert, sondern eingesteckt habe. Daher wollte Elsner das gesamte Bawag-Verfahren noch einmal aufrollen, was für Aufsehen sorgte. Flöttl weist diese Vorwürfe zurück. Flöttl war im zweiten Bawag-Prozess von Richter Böhm freigesprochen worden.

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