"Eurofinanz"-Prozess hat begonnen

"Eurofinanz"-Prozess hat begonnen
900 Geschädigte, 15 Angeklagte, 50 Verhandlungstage: Am Dienstag hat der Monsterprozess wegen Anlegerbetrug begonnen.

Alles andere als beschaulich hat das Landesgericht Wiener Neustadt am Mittwoch vor Beginn des " Eurofinanz"-Prozesses gewirkt: Vor dem Gebäude am Maria Theresien-Ring hatte sich ein Kamera-Team postiert, die Sicherheitskontrolle beim Eingang war personell verstärkt, mehrere Fotografen warteten in den Gängen auf das Erscheinen der Beschuldigten und Anwälte. Angesichts der Facts zum Verfahren nicht verwunderlich: 15 Personen werden ein halbes Jahr lang (an 50 Tagen) die Anklagebank drücken, es gibt 900 Geschädigte. In der ersten Verhandlungswoche sind zwei Säle für die Causa rund um den angeklagten Anlegerbetrug im Ausmaß von 37 Mio. Euro reserviert.

Die 15 Beschuldigten sollen 18 extra gegründete, angeblich innovative und zukunftsträchtige Unternehmen - vor allem in der  IT-Branche - auf den Markt geworfen und damit reiche Leute geködert haben. An die 900 Personen sollen in Beteiligungen investiert - und 37 Millionen Euro verloren haben. Die in Aussicht gestellten Gewinne haben sich nie eingestellt.

Staatsanwalt Wolfgang Handler, bekannt aus dem Tierschützer-Prozess, vertritt die Anklage. Den Schöffensenat leitet Richterin Christina Kuzmany. Im Falle einer Verurteilung drohen allen Strafen von einem bis zu zehn Jahren Haft.

Horst T.

Hauptangeklagter ist der Endsechziger Horst T. Der Wiener Neustädter soll in Prospekten mehr als ein Jahrzehnt lang für Beteiligungen an "innovativen" Produkten geworben haben. So sollen Anlegern unter anderem Beteiligungen an Internet-Plattformen schmackhaft gemacht worden sein, die angeblich Steuervorteile bringen sollten. Tatsächlich seien diese Firmen laut Anklage aber nie operativ tätig geworden. Trotzdem boomte zunächst die Idee der Eurofinanzierungs- und Unternehmensberatungs GmbH, so der Name der Hauptfirma von Horst T.

T. war bereits 2009 in U-Haft genommen worden, musste aber nach zwei Jahren wieder freigelassen werden, weil die U-Haft sonst die gesetzlich vorgeschriebene Maximaldauer überschritten hätte. Die Anklage war damals noch nicht fertig.

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