Bankenabwicklung: Wird ESM herangezogen?

Bankenabwicklung: Wird ESM herangezogen?
Der Rettungsschirm könnte bis zum Ausbau des Abwicklungsfonds als Zwischenlösung dienen.

Bis Ende Februar wollen sich die EU-Finanzminister auf die Details zum gemeinsamen Abwicklungsfonds für Banken einigen. Ein ambitionierter Zeitplan, denn wie sich bei ihrem Treffen am Dienstag in Brüssel erneut zeigte, haben die Minister noch einige offene Punkte zu klären.

Eine zentrale Frage betrifft die Aufbauphase des Fonds: Beginnend mit 2015, sollen von den Mitgliedsstaaten über zehn Jahre 55 Milliarden Euro eingezahlt werden, die von den Banken kassiert werden. Im Endausbau sollte der Fonds groß genug sein, um auch größere Banken auffangen zu können – doch was, wenn er schon vorher gebraucht wird?

Eine Möglichkeit wäre, den Euro-Rettungsschirm ESM als Sicherheit heranzuziehen. Hier gibt es unter den Mitgliedsstaaten noch keine Einigkeit. Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) glaubt aber, dass man „mit dem ESM als Überbrückungskredit zu einem Kompromiss kommen kann“.

Alternativ könnte man auch die Aufbauphase verkürzen – und die 55 Milliarden in fünf Jahren einzahlen lassen. Spindelegger hält davon – wie sein deutscher Amtskollege Wolfgang Schäuble – nichts: „Fünf Jahre würden wahrscheinlich die Banken überfordern“, sagt der Vizekanzler und warnt vor einer Kreditklemme: „Je mehr man in den Fonds einzahlen muss, umso weniger bleibt an Krediten für die Wirtschaft übrig.“

Ganz grundsätzlich geht es auch noch um die Frage, ob der gemeinsame Bankenabwicklungsfonds durch zwischenstaatliche Verträge geschaffen werden soll – oder mittels „Gemeinschaftsmethode“ der EU, was dem EU-Parlament mehr Mitspracherechte geben würde. Das Parlament hat ein Druckmittel: Es muss dem Fonds grundsätzlich zustimmen.

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