EuGH: Schwangere nicht vor Massenkündigungen sicher

Europäischer Gerichtshof in Luxemburg
Betroffene Frauen müssen aber über die Auswahlkriterien für die Kündigung informiert werden. Auswirkungen auf Österreich noch unklar.

Schwangere Frauen sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ( EuGH) nicht uneingeschränkt vor einer Kündigung sicher. Wenn ein Unternehmen Massenentlassungen vornehme, könnten diese auch Frauen treffen, die ein Kind erwarten, entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag. Voraussetzung sei nur, dass die Betroffenen über die Auswahlkriterien für die Entlassungen informiert würden.

Spanierin klagte gegen Entlassung

Ausgangspunkt für das Urteil war der Fall einer spanischen Bankmitarbeiterin, die in ihrer Heimat gegen ihre Entlassung klagt. Das zuständige Gericht in Spanien hatte sich an den EuGH gewandt, um sicherzustellen wie in dem konkreten Fall die EU-Richtlinie zum Kündigungsschutz für Schwangere auszulegen ist.

Die Richtlinie verbietet die Kündigung von Arbeitnehmerinnen in der Zeit vom Schwangerschaftsbeginn bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs. Davon ausgenommen sind allerdings "nicht mit ihrem Zustand in Zusammenhang stehende Ausnahmefälle", die entsprechend nationaler Regeln zulässig sind.

Strenge Regeln in Österreich

Österreich hat diesbezüglich eines der strengsten Schutzbestimmungen für Schwangere und junge Mütter in Karenz. In besonderen Ausnahmefällen wie einer Betriebs- oder Teil-Betriebsschließung muss vor Kündigung einer Schwangeren in jedem Fall die Zustimmung vom zuständigen Arbeitsgericht eingeholt werden. „Da gibt es ein eigenes Verfahren, bei dem geprüft wird, ob der Ausnahmefall tatsächlich vorliegt“, erläutert Mark Westenrieder von der Rechtsabteilung der Arbeiterkammer (AK) Wien. Bei Massenkündigungen müssten immer auch soziale Aspekte berücksichtigt werden.

Ob sich das EuGH-Urteil auf die Rechtslage in Österreich auswirken könnte, vermag Westenrieder noch nicht abzuschätzen: „Wir sind gerade dabei, das zu prüfen“. Die AK hatte zuletzt vor einer Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes gewarnt, sollte die neue Regierung wie angekündigt österreichische Überregulierung von EU-Standards („Gold Plating“) zurückfahren.

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