EuGH lehnt Schrems-Sammelklage gegen Facebook ab

EuGH lehnt Schrems-Sammelklage gegen Facebook ab
Der Gerichtshof teilte aber mit, Schrems könne in Österreich wegen eigener Ansprüche klagen.

Der EuGH lehnt die vom österreichischen Datenschutz-Aktivisten Maximilian Schrems eingeforderte Sammelklage gegen Facebook ab. Der Europäische Gerichtshof verwies in seinem Urteil (C-498/16)am Donnerstag darauf, dass Schrems aber in Österreich wegen eigener Ansprüche klagen kann.

"Hingegen kann er nicht als Zessionar von Ansprüchen anderer Verbraucher den Verbrauchergerichtsstand in Anspruch nehmen, um die abgetretenen Ansprüche geltend zu machen", heißt es. Bereits der Generalanwalt hatte im November 2017 erklärt, Schrems könne in Österreich klagen, doch sei eine solche Verbraucherklage immer "auf die konkreten Parteien des speziellen Vertrags beschränkt. Daher könne Schrems mit seiner Klage in Österreich nicht auch Ansprüche geltend machen, die ihm andere Österreicher abgetreten habe.

Schrems nicht enttäuscht

Schrems hat sich vom EuGH-Urteil, das Sammelklagen gegen Facebook ausschließt, nicht enttäuscht gezeigt. Er werde vor dem Landesgericht Wien klagen, obwohl dies der Justiz keine besondere Freude mache, weil die Angelegenheit "zäh" sei. Generell bleibe jedenfalls das Problem von "Streuschäden" bestehen, so Schrems gegenüber der APA.

Die Definition des Verbrauchers sei eine "unglaublich einschränkende". Wenn vom selben Problem auch andere Personen betroffen seien, müssten diese selber klagen. Dies wiederum bedeute aber hohe Verfahrenkosten und eine europäische Sammelklage wäre hier zielführender, sagte Schrems. Die Schwierigkeit liege eher darin, dass es Facebook "vollkommen wurscht ist, ob es um 25.000 oder einen" Betroffenen gehe. Facebook wolle das generell vor keinem Gericht haben, meinte der Datenschützer.

Facebook erfreut

Facebook hat sich erfreut über die Ablehnung des EuGH betreffend eine Sammelklage gegen das soziale Netzwerk gezeigt. "Die heutige Entscheidung unterstützt zwei vorangegangene, wonach die Forderung von Maximilian Schrems nach einer Sammelklage in Österreich für andere Konsumenten nicht ausgeführt" werden könne, erklärte eine Sprecherin. Jedenfalls freue sich Facebook auf eine Lösung.

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