EU will Strafen für Betrug an Börsen

Es gilt das 4-Augen-Prinzip. Verträge und Bestätigungen sind von jeweils zwei von drei Bevollmächtigen zu unterschreiben. Die Vollmacht wurde von Eisl unterzeichnet. Aus den risikoreichen Geschäften dürften vor allem in den Jahren 2006 und 2007 enorme Verluste entstanden sein.
Die Justizminister beraten in Kopenhagen über gemeinsame strafrechtliche Standards.

Wer an der Börse betrügt oder Aktienkurse manipuliert, soll künftig in allen EU-Ländern bestraft werden. Über gemeinsame strafrechtliche Standards haben die EU-Justizminister am Freitag in Kopenhagen beraten.

Das Strafmaß soll aber den Ländern selbst überlassen bleiben. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission müssen Händler eine Höchststrafe von mindestens 5 Mio. Euro fürchten, Firmen 10 Prozent ihres Jahresumsatzes.

Bisher werden in Deutschland Händler, die Insiderwissen für ihre Geschäfte nutzen, verfolgt. Doch das ist nicht überall in der EU so. "Deshalb ist es gut, hier - wie wir es auch im Subventionsbetrug haben - einheitliche strafrechtliche Standards zu schaffen", sagte die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

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