EU-weite Dienstleistungskarte stößt auf Widerstand

Berufliche Zugangshürden sollen gelockert werden
Handwerker und Freiberufler sollen einfacher in einem anderen EU-Land arbeiten können. Ein Einfallstor für Scheinselbstsändigkeit und Schwarzarbeit, fürchten Kritiker.

Der italienische Tischler soll es künftig leichter haben, eine Einbauküche in Kärnten aufzustellen. Die EU-Kommission will die Regeln für grenzüberschreitende Dienstleistungen überarbeiten und so mehr Wettbewerb ermöglichen. Kernelement ist dabei die elektronische "europäische Dienstleistungskarte". Der Tischler muss künftig nicht mehr selbst klären, ob er in Österreich tätig sein darf. Er überlässt dies den italienischen Behörden, die mit ihren österreichischen Kollegen die Formalitäten klären.

Neben diesem "vereinfachten, elektronischen Verfahren" macht Brüssel Druck auf die Mitgliedstaaten, ihre Zugangshürden zu lockern. Schon bisher mussten die Länder prüfen, ob bestehende Berufszugangsregeln für reglementierte Berufe (noch) angemessen sind, aber die Kommission vermisste in einigen Staaten die Ernsthaftigkeit. Sie will jetzt genauer vorschreiben, wie geprüft werden muss.

Werden Gesetze geändert – wie zuletzt die Gewerbeordnung – müsste drei Monate im Voraus die Zustimmung der EU-Kommission eingeholt werden (Vorab-Notifizierung).

Bevormundung

Die Liberalisierungs-Pläne stoßen in Österreich auf heftigen Widerstand. Die Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer (WKO) will keine "Bevormundung aus Brüssel" hinnehmen. "Österreich muss die Entscheidungsbefugnis haben, in welchen Fällen eine Einstiegsqualifikation notwendig ist, um das hohe Qualitätsniveau und die Berufsausbildung zu gewährleisten", sagt Spartenobfrau Renate Scheichelbauer-Schuster.

Das Baugewerbe und die Arbeiterkammer (AK) fürchten neue Einfallstore für Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit. Und der Bundesrat lehnt die geplante Vorab-Prüfung von neuen Gesetzen ab. Die Regelung sei ein "überschießender Eingriff in die Subsidiarität und Gesetzgebungshoheit der Mitgliedstaaten", heißt es in einer Mitteilung.

Österreich ist mit seiner Ablehnung nicht allein, auch Deutschland und Frankreich haben mit der Vorab-Prüfung ein Problem. Jetzt müssen sich die Mitgliedsstaaten einigen – die drei Länder könnten das Paket im Alleingang nicht stoppen. Falls auch das EU-Parlament zustimmt, könnte die Regelung womöglich 2018, während der EU-Präsidentschaft Österreichs, inkraft treten.

Alle Details zum EU-Dienstleistungspaket finden Sie hier

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