EU-Tabakrichtlinie dürfte feuerfest sein

Warnhinweise sollen 65 Prozent der Vorder- und Rückseite einnehmen.
EuGH-Gutachen weist die Richtung: An Schockbildern auf Zigarettenpackerln führt wohl kein Weg vorbei.

Mehrere Klagen aus der Tabakindustrie und von Polen gegen die neue EU-Tabakrichtlinie werden voraussichtlich scheitern. Das geht aus den am Mittwoch in Luxemburg veröffentlichten Schlussanträgen der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Juliane Kokott, hervor.

Demnach sind die Vorschriften zur Vereinheitlichung von Zigarettenverpackungen, das künftige Verbot von Mentholzigaretten und Sonderregelungen für E-Zigaretten mit Blick auf den Gesundheitsschutz rechtens. Der EuGH übernimmt in der Regel die Anträge seiner Generalanwälte.

Riesige Schockbilder

Die Richtlinie fordert unter anderem neue Warnhinweise auf Zigarettenschachteln, die aus einer Kombination von Bild und Text bestehen und 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packung einnehmen müssen. Zudem darf auch mit wahren Angaben, wie etwa der Tabak stamme aus "ökologischem Anbau", nicht mehr geworben werden, weil auch dieser gesundheitsschädlich ist.

Menthol-Aus

Überdies werden ab dem 20. Mai 2020 Mentholzigaretten europaweit verboten. Dagegen hatte sich Polen, unterstützt von Rumänien, gewandt.

Zusatzstoffe

Verboten werden darüber hinaus Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, wenn sie Zusatzstoffe enthalten, die die Sucht erzeugende oder toxische Wirkung erhöhen, die Inhalation oder die Nikotinaufnahme erleichtern.

E-Zigaretten

Zudem regelt die Richtlinie erstmals auch E-Zigaretten, um Jugendliche vom Einstieg ins Rauchen abzuhalten. Demnach darf für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter nicht im Radio, der Presse oder anderen Medien geworben werden. Die Nikotinkonzentration in den sogenannten Liquids wird auf 20 Milligramm je Milliliter begrenzt. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet.

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