EU-Steuer auf Finanzgeschäfte im Zielsprint

Schelling: "Sind auf letzten hundert Metern" - Okay für Kompromiss, einige Details offen.

Die EU-Finanztransaktionssteuer hat am Donnerstag einen Schritt vorwärts gemacht. Ein österreichischer Kompromissvorschlag wurde von den anderen neun an einer verstärkten Zusammenarbeit interessierten Ländern angenommen.

"Wir sind auf den letzten hundert Metern, die gehen wir im Sprint an", sagte Österreichs Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) am Donnerstag vor dem Eurogruppen-Treffen. Demnach sollen zwei Taskforce-Gruppen bis September die Details ausarbeiten: "Dann wird es eine finale Entscheidung geben müssen", so Schelling. Er stehe solange als Vorsitzender der Zehner-Gruppe der willigen Staaten zur Verfügung.

Beschlussreif im September

99 Prozent der Fragen seien geklärt, offen seien nur "zwei technische Details", die nun bis September durchgerechnet werden sollen. Das betreffe Fragen, die Slowenien und Belgien aufgeworfen hätten, sagte Schelling. Ein Durchbruch wäre eine kleine Sensation: Die Verhandlungen stocken nämlich seit Jahren, das Projekt war bereits mehrmals totgesagt.

Ob und wann die Steuer auf Finanztransaktionen dann tatsächlich kommt, ist somit noch in der Schwebe - das wird sich erst im September entscheiden. Schelling hatte zuvor angekündigt, seinen Vorsitz der Gruppe zurückzulegen, falls es keine Bewegung bei dem Thema gibt.

Österreich hatte sich bisher dafür stark gemacht, kleinere Steuersätze einzuheben, dafür möglichst alle Arten von Finanztransaktionen und Wertpapieren zu umfassen.

Koalition der Willigen

In einer EU-weiten Form war das Projekt 2013 am Widerstand Großbritanniens und Schwedens gescheitert. Zehn Staaten beschlossen aber im vergangenen Dezember, die Steuerpläne weiter zu verfolgen. Dabei sind neben Österreich und Deutschland noch Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Spanien.

Estland ist Ende 2015 ausgestiegen. Und viele dürfen nicht mehr abspringen: Rechtlich sind für die Einführung einer Börsensteuer über eine "verstärkte Zusammenarbeit" nämlich mindestens neun EU-Mitgliedsländer notwendig.

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