Ermittlungen gegen Holzindustrie eingestellt

Rohol ist größte Arbeitgeber in der Gemeinde Rosenau am Hengstpass.
Die Vorwürfe, die Preise jahrelang illegal abgesprochen zu haben, lösten sich in Luft auf.

Die Verdacht schien schwer zu wiegen: Vor rund eineinhalb Jahren hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) umfangreiche Hausdurchsuchungen bei Holz- und Sägeindustrie-Unternehmen im Süden Österreichs durchgeführt. Anonyme Hinweisgeber hatten den Kartellhütern schon im Sommer und Herbst 2012 Informationen gesteckt, dass es zwischen verschiedenen Firmen der holzverarbeitenden Industrie von 2005 bis 2010 zu verbotenen Preisabsprachen gekommen sei.

Marktinformationsystem "Schnitzi"

Laut den Anzeigern soll es unter anderem zu "quartalsmäßigen Treffen" offenbar der zehn größten Säger („G-10“) in Anif bei Salzburg gekommen sein. Neben den "Anif-Runden" soll auch das damalige Online-Marktinformationssystem „Schnitzi“ für angebliche Preis-Mauscheleien genutzt worden sein. Betroffen von den kartellrechtlichen Ermittlungen waren neben den Unternehmen auch der Fachverband Holzindustrie in der Wirtschaftskammer Österreich. Die Vorwürfe wurden vehement bestritten. Etliche Unternehmen legten Beschwerde gegen die Hausdurchsuchungen beim Kartellobergericht, dem Obersten Gerichtshof, ein. Sie blitzen aber mit ihren Beschwerden im November 2013 ab.

Obwohl der Verdacht lediglich auf zwei anonymen Telefonaten und einem anonymen Schreiben beruhte, wie aus dem OGH-Beschluss hervorgeht, sah das höchste Kartellgericht den Verdacht als begründet und die Vorgangsweise bzw. die Hausdurchsuchungen der BWB als verhältnismäßig und erforderlich an.

Kein Verdacht mehr

Nun löste sich der Verdacht in Luft auf. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat die Bundeswettbewerbsbehörde die Ermittlungen zwei Tage vor Weihnachten 2014 eingestellt. Laut einem Schreiben von BWB-Chef Theodor Thanner, das dem KURIER vorliegt, sieht seine Behörde „ auf Basis der geführten Ermittlungen und den vorliegenden Informationen derzeit keinen Anlass“ weiter gegen die betroffenen Unternehmen nach dem Kartellgesetz vorzugehen oder "die Ermittlungen fortzuführen".

„Die BWB weist im Sinne der Vollständigkeit darauf hin", schreibt Thanner weiter, "dass sie, sollten in Zukunft Fakten bekannt werden, die eine neue Beurteilung erforderlich machen, das Verfahren wieder aufnehmen wird."

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