Erben ohne Streit

Erben ohne Streit
Neues "Konsument"-Buch informiert über rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten.

Was mit den eigenen Habseligkeiten nach dem Tod passiert, ist ein Gedanke, mit dem man sich nur ungern auseinandersetzt. Kein Wunder, dass vielfach auf das Verfassen eines Testaments verzichtet wird. Gerade aber, wenn der letzte Wille des Verstorbenen nicht festgehalten ist, kommt es zu Konflikten zwischen den Erben. So zählt das Erbrecht zu jenen juristischen Bereichen, in denen es am häufigsten zu (Familien-) Streitigkeiten kommt. Um dies zu vermeiden, erklärt das neue "Konsument"-Buch "Erben ohne Streit" auf verständliche Art und mit praxisnahen Fallbeispielen, welche Rechte und Pflichten man als Erblasser und als Erbe hat, welche Formvorschriften man für die Gültigkeit eines Testaments befolgen muss und was im Falle des Ablebens eines nahestehenden Menschen zu tun ist.

Wenn ein Verstorbener kein Testament hinterlässt, ist juristisch genau festgelegt, wem welcher Teil des Erbes zusteht. Damit aber Eigentumswohnung, Schmuck oder Geldanlagen auch jenen Menschen zukommen, denen man das Hab und Gut zugedenkt, besteht die Möglichkeit, den letzten Willen in Form eines Testaments zu fixieren. Das ist für jede Person ab 18 möglich, die im "Vollbesitz ihrer Verstandeskraft" ist. Dabei ist aber zu beachten: Ein Testament, das nicht den vorgegebenen Formvorschriften entspricht, ist unwirksam.

Neben den Möglichkeiten des Erblassers, über das Eigentum zu bestimmen, besitzen auch Erben bestimmte Rechte. So haben etwa eheliche oder uneheliche Kinder das Anrecht auf einen Pflichtteil, der ihnen - gleich was im Testament festgehalten wurde - zusteht (Ausnahme: Enteignung). Außerdem sind neben allen vermögenswerten Rechten auch Pflichten vererbbar, sodass Nachkommen in die Situation kommen können, Schulden des Verstorbenen begleichen zu müssen. So sind z.B. Pflegekosten in einem Heim abzugelten, wenn die Mittel der beherbergten Person dazu nicht ausgereicht haben. Rechtsunsicherheit und ungeklärte Situationen können zu jahrelangen kostspieligen und nervenzehrenden Prozessen zwischen Familienmitgliedern führen. Die neue "Konsument"-Publikation gibt daher Anregungen, auch unangenehme Dinge im Familienkreis zur Sprache zu bringen und mögliche Unklarheiten zu beseitigen.

Das Erbrecht wird in ungefähr 300 Paragraphen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) behandelt. Zusätzlich ist die komplizierte Materie ständigen Änderungen unterworfen, wie der Wegfall der Erbschaftssteuer zeigt. Daher wurde der Ratgeber in seiner nunmehr vierten Auflage auf den aktuellen Stand gebracht und behandelt u.a. die Situation für die seit 1.1.2010 eingeführten gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Ein weiteres Kapitel gibt Aufschluss darüber, was im Todesfall einer nahestehenden Person zu tun ist.

Das "Konsument"-Buch "Erben ohne Streit" umfasst 140 Seiten und ist um 14,90 Euro im Buchhandel und beim VKI unter 01/588 77-4 (zuzüglich Versandkosten) erhältlich. Das Buch kann auch online auf www.konsument.at bestellt werden.

Weitere Informationen zum Ratgeber sowie eine Leseprobe finden Sie unter dem unten angeführten Link.

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