Entscheidungen des Stromregulators E-control stehen auf tönernen Füßen

Symbolfoto.

EU-Richtlinie.Die E-control hat ein Problem. Es muss geklärt werden, ob die Energie-Aufsichtsbehörde rechtmäßige Entscheidungen treffen kann. Alle künftigen Bescheide der E-control können mit gutem Grund beeinsprucht werden. Auslöser der juristischen Unsicherheit ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach ist die E-control keine völlig unabhängige Behörde, wie sie es laut EU-Richtlinie sein muss.

Auskunftsrecht

Denn der Wirtschaftsminister hat ein Auskunftsrecht über die Vorhaben der E-control. Wegen dieses Auskunftsrechts sei eine völlige Unabhängigkeit nicht gegeben. Aus diesem Grund wurde ein Bescheid der E-control aufgehoben.

Die Klärung der Rechtslage wird wohl einige Monate dauern. Rechtsanwalt Christian Schneider von der Wirtschafts-Kanzlei bpv Hügel spricht von einer "schwierigen Situation".

Der scheidende E-Control-Vorstand Walter Boltz hat angekündigt, gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beim Verwaltungsgerichtshof zu berufen. Man wird sehen, wie der Verwaltungsgerichtshof entscheidet. Eine anderer Weg ist eine Änderung der Verfassung und die Streichung des Auskunftsrechts.

Doch damit wären nicht alle Probleme gelöst. Der neue E-Control-Vorstand Andreas Eigenbauer war bisher Senatsrat der Gemeinde Wien. In seiner künftigen Position muss er auch über Fragen entschieden, die Wien Energie und somit seinen bisherigen und künftigen Arbeitgeber betreffen.

Laut Insidern hat sich Eigenbauer bei der Gemeinde nur karenzieren lassen. Eine solche Konstruktion ist umstritten. Juristen glauben, dass die E-Control mit einem karenzierten Senatsrat in einer Spitzenposition keine unabhängige Behörde mehr ist. Das könne ein Grund dafür sein, der E-control die Unabhängigkeit abzusprechen und Bescheide aufzuheben.

Unvereinbar

Denn die EU-Richtline ist bei Unvereinbarkeiten sehr streng. Ein Mitarbeiterin der Arbeiterkammer musste aus der Regulierungskommission der E-Control ausscheiden. Ihr Job in der AK beeinträchtige die Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung, lautete die Begründung des Verwaltungsgerichtshofes. Die Arbeiterkammer darf bei Energie-Angelegenheiten Stellungnahmen abgeben und Klagen einbringen.

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