"Einige unangenehme Druckpunkte"

"Einige unangenehme Druckpunkte"
Bauernbund-Direktor Auer ist mit Steuerreform zufrieden, aber ein "bisschen grantig" auf die SPÖ.

"Bei zwei Verhandlungspartnern wird es kein Ergebnis geben, das beide Seiten zu hundert Prozent glücklich macht." Bauernbundpräsident Jakob Auer weiß, wie eine Koalition funktioniert. Seit 1983 sitzt der Landwirt im Parlament. Die nun im Nationalrat beschlossene Steuerreform hat aus seiner Sicht ein "grundsätzlich positives Ergebnis" gebracht, allerdings mit einigen "unangenehmen Druckpunkten".

Zu den positiven Punkten zählen für Auer die Steuervorteile für 91.000 Nebenerwerbsbauern. In die Kategorie Druckpunkte gehört die Regelung, die besagt, dass bei der Übergabe von landwirtschaftlichen Betrieben für Wohngebäude nicht der niedrige Einheitswert gilt. Abgerechnet wird, wie bei allen anderen privaten Immobilien, nach einem Staffeltarif auf Basis des Verkehrswertes.

Vor allem in Gebieten mit sehr hohen Grundstückspreisen können hohe Summen anfallen, so die Befürchtung. Eine Ausnahme für die Landwirtschaft würde aber "verfassungsrechtlich kaum halten", ist sich Auer im Klaren.

Kein Deckel

Der Versuch, eine Deckelung der Grunderwerbssteuer auf 10.000 Euro zu erreichen, ist gescheitert. Die ÖVP hatte sich vor allem für die Deckelung bei der Übergabe an Kinder stark gemacht, die SPÖ war aber dagegen.

Wichtig ist dem Bauernbundpräsidenten, dass für landwirtschaftliche Flächen weiterhin der gesetzlich festgelegte Einheitswert und nicht der gemäß Angebot und Nachfrage deutlich höhere Verkehrswert zur Anwendung kommt. Vor allem ÖGB und Arbeiterkammer haben darauf gedrängt, dass die Einheitswerte nicht mehr als pauschale Berechnungsbasis für landwirtschaftliche Einkommen herangezogen werden. Auer ist daher "ein bisschen grantig auf den Koalitionspartner SPÖ". Ihn ärgert "der Mangel an wirtschaftspolitischer Vernunft". Aber auch die Opposition habe Ende 2012 bei der damals notwendigen Reform der Einheitswerte keine konstruktive Rolle gespielt.

Sowohl Gewinner als auch Verlierer bringt die Anhebung der Mehrwertsteuer von 10 auf 13 Prozent für lebende Tiere und Futtermittel. Züchter mit Jungtieren aus dem eigenen Betrieb sowie eigenen Feldern für die Futterproduktion werden wegen der Steuerabsetzmöglichkeiten vom höheren Verkaufspreis profitieren. Betriebe, die nur mästen, haben höhere Kosten, die sie aber nicht kompensieren können.

Ab-Hof-Verkauf

Ähnlich ist es auch mit der Registrierkassen-Pflicht, die nun auch für den Ab-Hof-Verkauf oder für Buschenschanken gilt. Betriebe mit mehreren Beschäftigten hätten wegen der besseren Kontrollmöglichkeiten wenig Probleme mit Registrierkassen, weiß Auer. Familienbetriebe hingegen sind wegen des höheren Aufwands mit den neuen Vorschriften unzufrieden.

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