Dubiose Anlagefirma muss irreführende Werbung unterlassen

tInvestoren sollen mit ihrem Geld vorsichtiger umgehen
Das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt eine vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) angestrengte einstweilige Verfügung gegen KitzVenture. Das Urteil ist eine heftige Breitseite gegen den Gründer.

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat der dubiosen Veranlagungsfirma KitzVenture um den Deutschen Olaf Wittbrodt einen heftigen rechtlichen Schlag versetzt. Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck bestätigt damit eine vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) angestrengte einstweilige Verfügung.

"KitzVenture bietet Veranlagungen in Start-Ups bereits ab 250 Euro Einlage an. Dafür wurde unter
anderem in Massenmedien-Werbung gemacht. Versprochen wurden darin bis zu 9,75 Prozent Zinsen pro Jahr bei einemausgewogenen Chancen-Risiko-Verhältnis", heißt es dazu vom VKI. "Die Anlage ist allerdings in Form von riskanten Nachrangdarlehen gestaltet, außerdem widersprechen die Werbeaussagen teilweise dem Kapitalmarktprospekt."

Daher hatte der VKI im Auftrag des Sozialministerium seinen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung eingebracht. Nun bestätigte auch das Oberlandesgericht Innsbruck als zweite Instanz, "dass Werbeaussagen der KitzVenture irreführend sind". Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

KitzVenture muss jetzt unter anderem unterlassen, den unrichtigen Eindruck zu erwecken, es biete planbare Möglichkeiten der Geldanlage an - etwa durch die Aussage „berechenbar - 9,75 Prozent Zinsen pro Jahr (fest vereinbarte Verzinsung von 9,75 Prozent pro Jahr)“ oder „planbar (jährliche Zinsenzahlung)“ oder sinngleich.

Heftige Schelte der Richter

"Wenn KitzVenture außerdem damit wirbt, dass schon fünf Start-ups aus verschiedenen Branchen in ihrem Modell seien, eines davon schon 50 Mitarbeiter habe und sie ferner verweist auf die eigene jahrelange Erfahrung des Teams in den genannten Bereichen und auch auf Kontakte nach China, die die Möglichkeit einer günstigeren Produktion eröffnen, steht das im Widerspruch zu dem im Kapitalmarktprospekt beschriebenen Blind-Pool-Konzept oder ist damit zumindest nicht in Einklang zu bringen", heißt es in dem 33 Seiten starken Urteil von Richterin Nina Rofner. "Kitzventure wirbt außerdem als 'Hard Fact' mit einer Risikostreuung durch die Beteiligung an bzw. die Finanzierung mehrerer Start-ups und Unternehmen. Sie hebt also in der Werbung diesen gewünschten Grad an Diversifikation ausdrücklich als Vorteil hervor,wohingegen aus dem KMG-Prospekt hervorgeht, dass die Risikostreuung gerade nicht erreicht wird, weil das für Investitionen vorgesehene Kapital der Emittentin möglicherweise nicht oder nicht vollständig investiert werden kann."

Totalverlust auch ohne Pleite

Außerdem erhalte "der Durchschnittsverbraucher durch die Werbung den Eindruck einer cleveren Geldanlage mit 9,75 Prozent Zinsen und einer optimalen Anlagemöglichkeit, was mit dem Risiko des Verlustes der Einlage nicht vereinbar ist".

"Bei der gegenständlichen Geldanlage droht der gänzliche Verlust der Anlage schon vor der Insolvenz, weil das Unternehmen trotz Fälligkeit kein Geld und auch keine Zinsen an Anleger zahlen muss, wenn es dadurch selbst in ernste finanzielle Schwierigkeiten geraten würde", hält die Innsbrucker Richterin fest. " Auch besteht keine Einlagensicherung. Der Investor trägt das Veranlagungsrisiko alleine."

"Nicht berechen- oder planbar"

"Denn die von ihr angebotene Veranlagung besteht tatsächlich in der Einräumung von qualifiziert nachrangigen Darlehen, deren Zins- und/oder Rückzahlung aus verschiedenen Gründen unterbleiben kann", heißt es weiter. "Diese Gründe sind für den Anleger allerdings nicht berechen- oder planbar, weil nur besondere Emissonsbedingungen die Zins- und Kapitalrückzahlung zulassen. Nämlich nur bei „frei verfügbarem Jahresüberschuss“ oder bei „frei verfügbarem Vermögen der Emittentin“ bzw. „nach Befriedigung sämtlicher vorrangiger Gläubiger“.

"Nie die Gewinnmöglichkeiten eines Gesellschafters"

Aussagen wie „das Risiko bleibt für den Anleger überschaubar“ müssen auch unterlassen
werden. Denn tatsächlich wird dem Anleger ein wirtschaftliches Risiko aufgebürdet, das
dem eines Gesellschafters gleichkommt oder dieses sogar übertrifft. Allerdings hätte der Anleger
dabei nie die Gewinnmöglichkeiten eines Gesellschafters.

Zur Erinnerung: KitzVenture ist unter anderem von der Finanzmarktaufsicht FMA bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt worden.

KitzVenture sieht das ganz anders

KitzVenture teilt indes mit, dass bisher eine Entscheidung im Provisorialverfahren gibt, aber im Hauptverfahren des VKI noch keine Verhandlung gegeben hat. "Das Bestehen der einstweiligen Verfügung, auch über die Beschwerde hinaus, war auch für unseren Mandanten kitzVenture zu erwarten und keine große Überraschung", heißt es in einer Stellungnahme. "Falls die VKI sich mit der Argumentation, dass jeder Crowdinvestment-Anleger wie ein Sparbuchsparer behandelt werden solle, tatsächlich durchsetzt, wäre das nicht nur ein Problem für kitzVenture - es wäre ein Problem für alle Crowdinvestment-Anbieter."

Kommentare