Die Gemeinheiten der Steuerreform

Die Preise für Christbäume werden im nächsten Jahr auch steuerbedingt steigen.
Tiere, Pflanzen, Futter, Eintrittskarten und Christbäume werden im neuen Jahr teurer.

Das Geld für die Steuerreform im Ausmaß von fünf Milliarden Euro liegt nicht auf der Straße. Die Gegenfinanzierung erfolgt vor allem durch eine verstärkte Betrugsbekämpfung (Stichwort Registrierkassen) und höhere Belastungen im Bereich Immobilien. Das reicht aber noch nicht. Hinzu kommen:

Höhere Umsatzsteuer
Auf lebende Tiere, Pflanzen – darunter fallen auch Christbäume – Holz, Tierfutter, Tickets für Museen, Theater, Schwimmbäder, Zoos sowie Kunstgegenstände. Ab Hof verkaufter Wein wird künftig ebenfalls mit 13 (statt bisher 12) Prozent versteuert.

Komplizierter wird es bei Beherbergungsbetrieben. Auf Übernachtungen wird mit Beginn der Sommersaison im kommenden Mai ein Mehrwertsteuersatz von 13 statt bisher zehn Prozent eingehoben. Ist im Übernachtungspreis auch ein Frühstück oder eine Halbpension inkludiert, unterliegen die darin enthaltenen Speisen weiterhin dem ermäßigten Steuersatz von zehn Prozent. "Die Betriebe müssen das pauschale Entgelt für die Gesamtleistung bei Vorliegen von Einzelverkaufspreisen gesondert nach den beiden Steuerklassen auseinander rechnen", sagt Hein Harb, Steuerberater bei LBG Österreich. Gibt es keine Einzelverkaufspreise, ist der Gesamtbetrag nach den (geschätzten) Kosten in eine 13-prozentige Beherbergungsleistung und eine zehnprozentige Abgabe für die Speisen aufzuteilen.

Eine gute Nachricht gibt es jedoch für Sportbegeisterte: Für Tickets von Sportveranstaltungen, die bisher mit 20 Prozent besteuert wurden, sinkt der Steuersatz ab Jänner ebenfalls auf 13 Prozent.

Abschaffung der Topf-Sonderausgaben
Bisher konnten Sonderausgaben (private Personenversicherungen und Ausgaben für Wohnraumschaffung und -Sanierung) bis zu einem Betrag von 2920 Euro zu einem Viertel abgeschrieben werden. "Ab einem Einkommen von 36.400 Euro vermindert sich der absetzbare Betrag kontinuierlich, sodass ab einem Einkommen von 60.000 Euro kein Sonderausgabenabzug mehr zusteht", klärt Klaus Hübner, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, auf. Und ab nächstem Jahr werden die Topf-Sonderausgaben überhaupt abgeschafft.

Bestehende Versicherungsverträge und bauliche Maßnahmen, die noch heuer begonnen wurden (der Leistungszeitraum muss auf der Rechnung stehen), können jedoch noch bis 2020 in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Will also jemand eine Lebensversicherung abschließen, sollte der Vertrag noch heuer in Kraft treten. Zumal der Garantiezins mit Jänner von 1,5 auf 1,0 Prozent sinkt.

Weiterhin abgesetzt werden können als Sonderausgaben Kirchenbeiträge sowie Spenden, Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung und der Nachkauf von Versicherungszeiten. Eine Neuerung gibt es hier ab 2017: Die Daten werden dann von den Kirchen bzw. Sozialversicherungen automatisch ans Finanzamt geliefert, die Eintragung in die Steuererklärung fällt weg.

Auf dem Bau
Komplizierter, aber im Sinne der Betrugsbekämpfung nachvollziehbar, wird es auf dem Bau. Hier werden Löhne oft einmal in der Woche direkt auf der Baustelle in bar gezahlt. Diese Barzahlungen werden nun untersagt. Mit dem EU-weiten Rechtsanspruch auf Girokonten ab 2016 können alle Bauarbeiter über ein Konto verfügen. Bauleistungen (also Lieferanten) müssen ab 500 Euro mittels Banküberweisung bezahlt werden.

Konten
Apropos Bank: Es wird ein zentrales Register aller heimischen Bankkonten eingerichtet. Dort scheinen Namen, Steuernummer, Geburtsdatum, Adresse des Kontoinhabers und anderes auf. Gibt es Zweifel an der Richtigkeit einer Steuererklärung oder läuft ein Ermittlungsverfahren, dürfen die Behörden im Register Einsicht nehmen. Zudem sind die Banken dazu verpflichtet, Abflüsse von Konten und Depots natürlicher Personen ab 50.000 Euro an die Finanz zu melden (auch mehrere kleinere Transaktionen in Folge). Auch diese Maßnahmen dienen der Bekämpfung der Steuerhinterziehung, sind aber ein weiterer Schritt hin zum gläsernen Menschen.

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