Deutschland: Verhandlung über Diesel-Fahrverbote startet

Richter und Anwälte am Donnerstag in Leipzig
Die klagende Deutsche Umwelthilfe geht optimistisch in die Verhandlung. Der Städte- und Gemeindebund spricht sich weiter gegen Sperrzonen in deutschen Städten aus.

Unter einem hohen Besucherandrang hat am Donnerstagvormittag in Leipzig die Verhandlung des deutschen Bundesverwaltungsgerichts über Diesel-Fahrverbote in Städten begonnen. Die klagende Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht zuversichtlich in den Tag: "Der Gesundheitsschutz genießt einen hohen Wert in der Verfassung", sagte DUH-Anwalt Remo Klinger am Vormittag in Leipzig.

Er sei deshalb "sehr zuversichtlich", dass sich das Gericht für die Rechtmäßigkeit von Fahrverboten aussprechen werde. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sprach sich gegen Sperrzonen in deutschen Städten aus. "Fahrverbote würden den Lebensnerv der Städte treffen, und das wollen wir unbedingt vermeiden", sagte Verkehrsexperte Timm Fuchs. Es sei "natürlich wichtig, dass Grenzwerte eingehalten werden". Diesbezüglich bereits ergriffene Maßnahmen seien aber wirksam.

Fahrradlobby demonstriert

Begleitet wurde der Auftakt am Donnerstagvormittag von Protestaktionen von Umweltschützern vor dem Sitz des Gerichts im Zentrum der Messestadt. Greenpeace-Vertreter demonstrierten ebenso wie die Organisationen BUND und Robin Wood für saubere Luft und das Recht auf gesunde Lebensverhältnisse. Auch Grüne und Linke waren vertreten, die Fahrradlobby forderte laut klingelnd mehr Radwege statt Fahrverboten.

Die Leipziger Richter prüfen die Rechtmäßigkeit von Fahrverboten für bestimmte Autos. Sie verhandeln die Revisionen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, die Verbote auf der Grundlage des geltenden Rechts für unzulässig halten.

Streitthema Luft

Die Verhandlung in Leipzig geht auf Klagen der DUH in einer Reihe von Städten zurück. Die DUH will erreichen, dass die Pläne zur Luftreinhaltung dort so geändert werden, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden. Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten geurteilt, dass dazu auch Fahrverbote in Betracht gezogen werden müssten.

Dagegen legten die zwei Bundesländer Revision beim Obersten Verwaltungsgericht ein. Sie wollen klären lassen, ob sie rechtlich dazu befugt sind, Fahrverbote anzuordnen und durchzusetzen, oder ob der Bund handeln muss.

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