Deutschland prüft strengere Regeln

Auf die nächtliche Bankenskyline von Frankfurt am Main blickt dieser Mann am 11.10.2012 vom Dach eines Hochhauses aus. Dabei dominiert der Neubau der Europäischen Zentralbank (EZB, links) bereits vor seiner Fertigstellung die anderen Bankhäuser. Rechts neben der EZB sind die Commerzbank, die Helaba sowie die Türme der Deutschen Bank zu sehen. Foto: Boris Roessler dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Die Bundesregierung drückt bei der Finanzmarktregulierung weiter aufs Tempo.

In Deutschland herrscht Wahlkampf und die Schwarz-Gelbe Regierung wehrt sich gegen den Eindruck, bei der Finanzmarktregulierung die Zügel schleifen zu lassen. Die Koalitionäre loten weitere Schritte zum Umgang mit Großbanken aus.

Nach dem SPD-Vorstoß für eine strengere Bankenregulierung will auch die Regierung die Kreditwirtschaft stärker an die Kandare nehmen. Union und FDP pochen auf zusätzliche Maßnahmen im Umgang mit großen, systemrelevanten Banken, wie aus einem Antrag der Regierungsfraktionen hervorgeht, der an diesem Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden soll.

Dabei geht es um zusätzliche Aufsichtsregeln und Abwicklungspläne von Banken sowie mögliche Maßnahmen, das risikoreiche Investmentgeschäft vom klassischen Bankgeschäft abzuschirmen. Es gehe nicht um die Zerschlagung von Großbanken, wurde betont. Das in Deutschland gängige "Universalbankensystem" solle nicht aufgegeben werden. "Das ist kein Schwenk" hieß es zu anderslautenden Berichten.

Prüfung

In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Koalitionsantrag unter der Überschrift "Schärfere und effektivere Regulierung der Finanzmärkte fortsetzen" verweisen Union und FDP auf bereits beschlossene Maßnahmen. Zugleich wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Vorschläge der sogenannten Liikanen-Kommission zur Abschirmung von Risiken innerhalb von Banken geeignet sind, "die Komplexität von Banken zu reduzieren und die Abwicklung von Banken im Bedarfsfall zu erleichtern". Die Umsetzung geeigneter Maßnahmen solle vorangetrieben werden.

Eine Expertengruppe der EU-Kommission unter Leitung des finnischen Notenbankpräsidenten Erkki Liikanen schlägt vor, dass Großbanken die besonders riskanten Teile ihres Investmentbankings abtrennen und in eine Tochtergesellschaft auslagern. Diese kann im eigenen Konzern geführt werden. Kundengelder sollen so besser geschützt werden. Grundsätzlich sollen Steuerzahler vor neuen Milliarden-Kosten geschützt werden, wenn Banken vor der Pleite gerettet werden.

Geteilte Meinungen

SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück plädiert für ein Trennbankensystem, bei dem in großen Geldhäusern das riskante Investmentbanking abgeschottet werden soll. Auch in anderen Industrieländern gibt es Überlegungen über eine "Brandmauer" zwischen klassischem Einlagen- und Kreditgeschäft sowie Investmentbanking. Die Privatbanken lehnen ein Trennbankensystems ab. Das Universalbankensystem in Deutschland habe sich bewährt.

Unionsfinanzexperte Klaus-Peter Flosbach (CDU) hatte bereits im Herbst angekündigt, dass die Koalition strengere Vorschriften für Großbanken prüfe. Er hatte sich auch dafür ausgesprochen, gewisse Grenzen zwischen Investment-Banking und klassischem Bankgeschäft zu ziehen, um so Ansteckungsgefahren zu reduzieren. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte vor Monaten eine Aufspaltung in Privatkundengeschäft und Investmentbanking nicht ausgeschlossen. Sollte es in Europa nachgewiesenen Bedarf für einen solchen Schritt geben, werde Deutschland sich nicht sperren, hieß es seinerzeit.

In ihrem Antrag fordern Union und FDP die Bundesregierung zudem auf, "zeitnah einen Gesetzgebungsvorschlag zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung von Kreditinstituten vorzulegen". Damit sollen Instrumente des schon beschlossenen Restrukturierungsgesetzes um Vorschriften zu frühzeitigen Vorkehrungen im Krisenfall ergänzt werden: "Banken müssen gesetzlich verpflichtet werden, frühzeitig Sanierungsmaßnahmen zu planen und die Bankenaufsicht muss verpflichtet werden, Abwicklungspläne für das Scheitern von Sanierungsbemühungen bereitzuhalten", heißt es in dem Antrag.

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