Deutsches Verfassungsgericht lässt EZB-Käufe durch EuGH prüfen

Zentrale der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt
Zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur kauft die Notenbank seit März 2015 Staatsanleihen und andere Papiere in großem Stil - derzeit für 60 Milliarden Euro monatlich.

Das Bundesverfassungsgericht hat Bedenken gegen die Geldschwemme der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Richter schalten deshalb nach mehreren Klagen gegen die milliardenschweren Käufe von Staatsanleihen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

Nach Auffassung des Senats sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die dem Anleihekaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank verstoßen. Sie gingen über das Mandat der EZB für die Währungspolitik hinaus und würden damit in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten eingreifen.

Zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur kauft die Notenbank seit März 2015 Staatsanleihen und andere Papiere in großem Stil - derzeit für 60 Milliarden Euro monatlich. Das viele Geld soll die Zinsen drücken und die Kreditvergabe ankurbeln. Nach Auffassung der Kläger überschreiten die Währungshüter damit ihr Mandat. Die EZB unter Präsident Mario Draghi betreibe eigenmächtig Wirtschaftspolitik. Das ist in Europa aber die Aufgabe der nationalen Finanzminister. Außerdem würden verbotenerweise Staatshaushalte finanziert.

Der Vorlagebeschluss bedeutet, dass die Verfassungsrichter diese Vorwürfe ernst nehmen. Weil es um EU-Recht geht, soll zunächst der EuGH urteilen. Auf dieser Grundlage entscheidet dann Karlsruhe. Im äußersten Fall könnten die Richter der Deutschen Bundesbank die Teilnahme an den Anleihenkäufen untersagen.

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