Der erste Kronzeuge

Der erste Kronzeuge
Der verdächtige Ex-Vorstand Gernot Schieszler hat gute Chancen auf Straffreiheit / Regelung aber umstritten

Eine Premiere findet morgen, Montag, im Wiener Grauen Haus statt. Ab 9.15 Uhr packt im Verhandlungssaal 203 der erste Manager aus, der – höchstwahrscheinlich – den Kronzeugen-Status erhalten wird. Der ehemalige Telekom-Vorstand Gernot Schieszler, 40, hat Staatsanwalt Hannes Wandl geholfen, die Skandal-Vergangenheit der börsenotierten Telekom Austria aufzudecken. Ein skrupelloses Netzwerk bediente sich des Lobbyisten Peter Hochegger, um das teilstaatliche Unternehmen als Bankomat für Schmiergelder quer durch Österreichs Parteienlandschaft zu missbrauchen. Auf Kosten der Aktionäre und Steuerzahler wurden Millionen verteilt. Einiges davon wanderte vermutlich auch in die eigenen Säcke.

Der erste Kronzeuge

Die ehemaligen Vorstandskollegen Heinz Sundt (bis 2006 Telekom-Chef), Stefano Colombo und der teilgeständige Rudolf Fischer haben naturgemäß wenig Freude über ihren singenden Ex-Kollegen. Er übertreibe maßlos, nur um seinen eigenen Kopf zu retten, wird gerne kolportiert. Im Prozess um die Kursmanipulation der Telekom-Aktie, der vergangene Woche begann, schilderten sie Schieszler als ehrgeizigen Karrieristen. „Unglaublich intelligent und blitzschnell im Verstehen“ sei er, „ein junger, dynamischer Mitarbeiter, der Karriere machen wollte“. Schieszler als karrieregeiles, williges Werkzeug des Vorstands oder Schieszler, ein Manager mit ausgeprägter krimineller Energie, der alle anderen bloß eintunkt? Man wird sehen. Das Urteil wird für Freitag erwartet, zwei weitere Anklagen sind bereits fertig.

Noch hat der dreifache Familienvater, der seit seinem unfreiwilligen Abgang bei der Telekom (Ende 2009) als Vorstand beim Grazer Anlagenbauer Christof Group jobbt, den Kronzeugen-Status nicht in der Tasche. Nach dem Kursprozess wird Staatsanwalt Wandl den Vorhabensbericht über die schwarzen Kassen der Hochegger-Firma Valora fertigstellen. Für 16 Telekom-Aufträge über insgesamt 7,5 Millionen Euro netto fanden sich keine Belege. Dann erst wird über den Kronzeugen entschieden. Weil der Fall berichtspflichtig ist, muss die Causa zur Oberstaatsanwaltschaft und weiter ins Justizministerium zu Straf-Sektionschef Christian Pilnacek.

Während etwa in Italien die Mafiajäger seit etlichen Jahren mithilfe von Kronzeugen gegen das organisierte Verbrechen vorgehen und Kronzeugen im anglo-amerikanischen Raum Usus sind, führte Österreich die Regelung erst zu Beginn 2011 ein. Vorsichtshalber bis Ende 2016 befristet. Der Kronzeuge bekommt nur eine Geldbuße und ist nicht vorbestraft, dafür muss er voll mit der Staatsanwaltschaft kooperieren und auch über alle Mittäter Wesentliches aussagen.

Rupert Wolff, Präsident des Rechtsanwaltskammertages, spricht allerdings jetzt schon von „totem Recht“. Weil der potenzielle Kronzeuge keine Rechtssicherheit habe, „der Status entscheidet sich erst am Ende eines Verfahrens, anstatt zu Beginn“. Straffreiheit erlange man nur, wenn man den Erwartungshaltungen der Staatsanwaltschaft entspreche, weshalb an den Wahrheitsgehalt der Aussagen „keine hohen Erwartungen geknüpft werden dürfen“. Dass bisher kein Verdächtiger zum Kronzeugen wurde, ist für Wolff der Beweis, dass es nicht funktioniert: „Verfahren dafür hätte es im Vorjahr genug gegeben“. Wiewohl komplexe Sachverhalte mit Infos eines Insiders leichter aufzurollen seien.

„Der Beobachtungszeitraum ist noch zu kurz“, verteidigt Pilnacek die Regelung. Deren Intention „die Unterstützung der Staatsanwaltschaft in Korruptions- und Wirtschaftsstrafverfahren durch Personen mit entsprechendem Wissen ist“. Der Sektionschef hofft auf die Beispielwirkung des Falles Schieszler. Erhält dieser den erhofften Status, könnten sich weitere Korruptionisten aus ihren Löchern wagen und den Offenbarungseid ablegen.

Schieszler wurde von seinem Anwalt Stefan Prochaska mit dieser Möglichkeit konfrontiert. Nach den ersten Einvernahmen hatte Prochaska offenbar den Eindruck, da sei noch mehr drin. Ohne den Skandal um die Provisionen für die Privatisierung der Bundeswohnungen (BUWOG), bei der gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seine Spezis ermittelt wird, wären die Telekom-Machenschaften vermutlich nie aufgeflogen. Bei einer Hausdurchschung bei Hochegger fand die Polizei Valora-Unterlagen mit Spuren zur Telekom und fragte beim Konzern nach. Telekom-Chef Hannes Ametsreiter und sein Revisionsleiter Christoph Schneck waren bis dahin ahnungslos. Schieszler ist in der Kursaffäre nur als Zeuge geladen. Die Staatsanwaltschaft ersparte ihm den Auftritt vor dem parlamentarischen U-Ausschuss. Für Schadenswiedergutmachung hat er 300.000 Euro hinterlegt.

Prochaska kritisiert die lange Verfahrensdauer: „Schon eineinhalb Jahre, das muss man einmal psychisch und finanziell durchhalten“. Die Kronzeugen-Regelung, grundsätzlich hilfreich, müsste allerdings adaptiert werden: „Derzeit kann man das nur einem Mandanten empfehlen, der mit hoher Wahrscheinlichkeit verurteilt wird“. Besteht eine realistische Chance, nicht überführt zu werden, „belastet sich der Verdächtigte selbst und bekommt den Kronzeugen-Status am Ende dann vielleicht doch nicht“.

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