Dauerstreit: Westbahn – ÖBB und zurück

ÖBB, Westbahn
Der private Anbieter liegt seit dem Start Ende 2011 im Clinch mit der Staatsbahn.

Das Match zwischen dem privaten Bahnbetreiber Westbahn und den ÖBB steuert Ende dieser Woche auf einen neuen Höhepunkt zu. Donnerstag und Freitag geht vor dem Verwaltungsgericht Wien das Verfahren Westbahn gegen den Verkehrsverbund Ost Region (VOR) über die Bühne. Das Gericht muss entscheiden, ob der VOR für den neuen Fahrplan ab 13. Dezember 2015 bei den ÖBB zusätzliche subventionierte Züge zwischen dem Wiener Westbahnhof und St. Pölten bestellen darf.

Das Unternehmen Westbahn hatte gegen diese Pläne geklagt, weil die zusätzlichen Verbindungen eine wesentliche Änderung des bestehenden Verkehrsdienstevertrags zwischen Bund und ÖBB seien. Das Verwaltungsgericht Wien untersagte dem VOR per Einstweiliger Verfügung die Bestellung der Züge.

Am Anfang war der Streit: Auf diesen kurzen Nenner lässt sich das Verhältnis zwischen dem Newcomer Westbahn – der zur Hälfte Bau-Tycoon Hans Peter Haselsteiner gehört – und den ÖBB bringen. Der mehrheitlich private Anbieter, der der Staatsbahn seit 11. Dezember 2011 zwischen Wien und Salzburg Konkurrenz macht, lag mit den ÖBB und den Verkehrsbehörden bereits vor der Aufnahme des Betriebs im Clinch.

Tickets

Die Westbahn wollte eine gegenseitige Anerkennung der Tickets. Die ÖBB lehnten das ab, eine Anerkennung von Fahrkarten des Mitbewerbers sei wettbewerbsrechtlich wegen der Gefahr der Kartellbildung ausgeschlossen. Die Bundeswettbewerbsbehörde war darob freilich bass erstaunt: Die Rechtsansicht der ÖBB sei nicht nachvollziehbar, eine gegenseitige Anerkennung der Tickets wäre durchaus möglich. Die Tickets des Mitbewerbers werden bis dato nicht anerkannt.

Fahrplan

Ebenfalls noch vor dem Start musste sich der private Anbieter die Aufnahme in das ÖBB-Zugauskunftssystem Scotty vor Gericht erstreiten. Gibt man allerdings im elektronischen Auskunftssystem einen Ort an der Weststrecke ein, an dem die Westbahn nicht hält (etwa Melk), zeigt das System bis heute keine Westbahnzüge mit Umsteigemöglichkeiten nach Melk an.

Infrastruktur

Wegen des sogenannten IBE (Infrastrukturentgelt) beschwerte sich die Westbahn etliche Male beim Regulator, der Schienen Control Kommission (SCK). Unter anderem, weil ihrer Meinung nach die ÖBB Infrastruktur AG der Westbahn zu hohe Gebühren für Stationsaufenthalte berechnete. So wurde für die Westbahnzüge genau so viel verrechnet wie etwa für ÖBB-railjets, obwohl diese wesentlich länger sind. Mit der Begründung, dass die "Stationsmaut" nur nach Regionalzügen und Fernverkehrszügen gestaffelt ist. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob diesen "Fernverkehrsfaktor" auf.

Beschwerde führte der ÖBB-Konkurrent auch gegen eine Änderung des Bonus-/Malus-Systems für gleisschonende bzw. -belastende Fahrzeuge. Diese Systemänderung – die den ÖBB mit ihren schweren Taurus-Loks nützt und die mit leichteren Garnituren die Westbahn mehr kostet – wurde vom Verwaltungsgerichtshof (VfGH) als gesetzeswidrig aufgehoben. Untersagt wurde nach einer Westbahn-Beschwerde auch ein Tempozuschlag für Züge über 160 km/h.

Aktuell beschwert sich die Westbahn über ein neues Bahnstrom-Modell. Dieses würde den Zukauf vom freien Markt behindern und den Lieferanten ÖBB bevorzugen.

Pendler

Die Westbahn legte sich nicht nur mit den ÖBB sondern auch mit dem Verkehrsverbund VOR an. Konkret bei Pendler-Karten: 2013 hob die Westbahn für Wochen- und Monatskarten des VOR Zuschläge ein. Die Aufzahlungen wurden damit begründet, dass die Züge mit Pendlern "überlastet" seien und deswegen weniger "normal" zahlende Passagiere befördert werden könnten. Der VOR reagierte postwendend und kippte die Westbahn aus dem Verbund.

Viele Sympathien verspielt haben dürfte die Westbahn durch ihr Verhalten in der Flüchtlingskrise: Sie verlangte von den ÖBBder KURIER berichtete exklusiv – wegen überfüllter Bahnhöfe Rabatte bei den Benützungsgebühren.

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