EZB

Das Ende des 500-Euro Scheins

.
Am 4. Mai trifft sich der Rat der EZB. Die Geldnote soll verschwinden.

Bei der Ratssitzung der Europäischen Zentralbank (EZB) am 4. Mai soll die Zukunft der 500-Euro-Note beschlossen werden. Das deutsche Handelsblatt schreibt, dass es dabei nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie ginge. Es sei also beschlossene Sache, den lilafarbenen Geldschein soll es nicht mehr geben. Von der EZB gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Stellungnahme.

Von dem 500-Euro-Schein waren Ende 2015 insgesamt 614 Millionen Stück mit einem Wert von 306,8 Milliarden Euro im Umlauf. Der Geldschein werde von immer mehr Menschen als "Instrument für illegale Machenschaften" gesehen, sagte Mario Draghi, Präsident der Europäischen Notenbank (EZB), im Februar im Europaparlament.

Tatsächlich ist die Zahl der im volkswirtschaftlichen Alltag eher selten benötigten 500-Euro-Scheine erstaunlich hoch. Nach Europol-Angaben machten diese Banknoten Ende 2014 allein etwa ein Drittel des Gesamtwerts aller ausgegebenen Euro-Geldscheine aus. Das waren grob 300 Mrd. Euro. Es stelle sich die Frage, wofür diese Geldscheine eigentlich benötigt würden, schrieb die Polizeibehörde in ihrer Analyse vom vergangenen Juli. Sie seien kein übliches Zahlungsmittel, viele Bürger hätten sie noch nie gesehen. Europol regte damals an, mit der EZB über eine Verknappung der Menge an kursierenden 500-Euro-Scheinen zu reden oder zumindest die Möglichkeiten zur Nachverfolgbarkeit derart großer Banknoten zu verbessern. Diese seien eines der beliebtesten Werkzeuge von Kriminellen, wenn es um die Aufbewahrung ihrer Gewinne gehe.

Das gilt um so mehr, als dass vergleichbare Banknoten in anderen weltweit anerkannten harten Währungen wie dem US-Dollar oder dem britischen Pfund gar nicht existieren. In Großbritannien, wo der 500-Euro-Schein inzwischen sogar schon verboten wurde, soll es unter Geldwäschern sogar einen regelrechten Schwarzmarkt für die begehrte Note geben.

Am wahrscheinlichsten sei nun, dass der Schein seinen Status als gesetzliches Zahlungsmittel zunächst behalte und er zeitlich unbegrenzt umgetauscht werden kann.

Kommentare