Das bringt der Handwerkerbonus

Das bringt der Handwerkerbonus
Ab 1. Juli gibt es bis zu 600 Euro Förderung – eine Regelung mit vielen Ausnahmen.

Wer seinem Haus einen neuen Anstrich verpassen will oder einfach die Wohnung neu tapezieren möchte, sollte mit dem Beginn der Arbeiten noch bis 1. Juli warten. Ab diesem Tag kann der neue Handwerkerbonus beantragt werden. Doch Achtung: Der Förderantrag kann erst nach Umsetzung der Maßnahmen gestellt werden, also wenn der Betrag bereits an den Handwerker bezahlt wurde. Rasches Handeln ist jedenfalls zu empfehlen, denn der Fördertopf für 2014 ist mit zehn Millionen Euro limitiert. Es gilt das Prinzip: First come, first served! Der KURIER fasste die wichtigsten Fragen rund um den Bonus zusammen:

Was wird gefördert?

Gefördert werden Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von privatem Wohnraum. Darunter fallen etwa das Streichen und Tapezieren von Innenwänden, die Beseitigung kleiner Schäden, die Dämmung von Dächern und Fassaden oder der Austausch von Fenstern. Begünstigt sind aber nur die Arbeitskosten des Handwerkers inklusive Fahrtkosten, nicht jedoch die Materialkosten.

Was wird nicht gefördert?

Es gibt viele Ausnahmen. Nicht gefördert werden etwa Arbeiten im Garten oder an der Terrasse, an Lagerräumen und Kellerabteilen sowie unbewohnten Dachböden. Auch der Dachbodenausbau zur Wohnraumerweiterung ist nicht förderwürdig. Arbeiten an Möbeln (z. B. Polsterung vom Sofa) sind ebenfalls ausgenommen. Eine Kombination mit dem Sanierungsscheck ist nicht möglich.

Wie hoch ist die Förderung?

Es werden pro Jahr 20 Prozent der nachgewiesenen Arbeitskosten von maximal 3000 Euro ohne Umsatzsteuer, also maximal 600 Euro, zurückerstattet. Die Kosten für die jeweilige Arbeitsleistung müssen mindestens 200 Euro betragen. Ausbezahlt wird der Bonus nur so lange der Fördertopf reicht. Für 2014 sind zehn Millionen Euro budgetiert, für 2015 dann 20 Millionen. Pro Jahr kann nur ein Antrag eingereicht werden.

Wie wird der Bonus beantragt und ausbezahlt?

Das offizielle Antragsformular ist im Internet über www.handwerkerbonus.gv.at abrufbar. Benötigt werden zusätzlich Kopien der Schlussrechnung des Handwerkers samt Überweisungsbestätigung sowie ein Meldezettel. Die Einreichung ist über die Filialen der österreichischen Bausparkassen oder per Post möglich. Die Förderung wird nach positiver Prüfung auf das angeführte Konto überwiesen.

Wem nützt der Handwerkerbonus?

Die Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer erwartet sich einen Nachfrageschub und ein Zurückdrängen der Schattenwirtschaft. Dies bringe zusätzliche Steuereinnahmen, weshalb sich der Bonus auch für den Fiskus rechne. Für das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) halten sich laut einer früheren Analyse Ein- und Ausgaben für den Staat in etwa die Waage. Das Baugewerbe hält die Begrenzung auf 600 Euro für zu niedrig und hätte sich wie in Deutschland mindestens 1200 Euro Förderung gewünscht. "Der Handwerkerbonus ist teuer und bringt wenig", argumentiert hingegen die Arbeiterkammer (AK). Sie verweist auf eine Studie von Ernst & Young aus Deutschland, wonach die Förderung auch nach acht Jahren so gut wie keine Auswirkungen auf die Beschäftigung oder Eindämmung der Schwarzarbeit hatte (siehe unten).

Noch ist der Handwerkerbonus noch nicht einmal gestartet, schon wird ermkritisiert. In Deutschland soll die Förderung (sie beträgt dort bis zu 1200 Euro pro Jahr) nämlich wegen der hohen Kosten wieder abgeschafft werden. Der Bonus wurde seit 2006 derart stark in Anspruch genommen, dass der Rechnungshof Alarm schlug: Die Ausgaben würden die Staatskasse zu sehr belasten; 70 Prozent der Einreichungen seien Mitnahmeeffekte, die Haushalte hätten die Handwerksleistungen auch so legal in Anspruch genommen.

Auch eine Ernst&Young-Studie kam zum Schluss, dass der Bonus nur eine „vernachlässigbare Wirkung“ zeige und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht geeignet sei. Das WIFO errechnete bei einer Förderhöhe von 1200 Euro im Jahr nur einen Legalisierungseffekt von maximal vier bis sieben Prozent. Der finanzielle Anreiz für Konsumenten, für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf einen Pfuscher zu verzichten, dürfte also eher gering sein.

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