Meinl Bank schießt sich auf Staatsanwalt ein

Meinl Bank schießt sich auf Staatsanwalt ein
Die Bank punktet mit einer Beschwerde. Die Ermittlungen laufen aber weiter.

Im Ermittlungsverfahren rund um die Anlegeraffäre Meinl European Land (MEL) liefert sich die Meinl Bank weiterhin ein fragwürdiges Scharmützel mit der Staatsanwaltschaft Wien. In 22 Fällen soll die Anklagebehörde die Verfahrensrechte der Meinl Bank und ihrer verdächtigen Banker verletzt haben, behauptet Bank-Vorstand Peter Weinzierl. Er fordert die Einstellung des Verfahrens. Fakt ist: Die Meinl Bank punktete jetzt vor Gericht mit einer Beschwerde gegen die Beschränkung der Akteneinsicht. Am Ermittlungsverfahren selbst ändert diese Entscheidung laut Insidern aber nichts.

Die Meinl Bank hat im Mai 2013 einen Einspruch wegen Rechtsverletzung bei Gericht eingebracht, weil ihr die Staatsanwaltschaft Wien in zwei Zwischenberichten des ermittelnden Landeskriminalamtes Niederösterreich die Einsicht verweigert hatte. In einem Fall wurde das damit begründet, dass dieser Zwischenbericht der Vorbereitung der Hausdurchsuchung in der Meinl Bank Ende November 2012 gedient hatte und eine früher gewährte Akteneinsicht „den Zweck des Ermittlungsverfahrens gefährdet hätte“. Denn: Die verdächtigen Banker hätten laut Staatsanwaltschaft Wien dann gewusst, „welche konkreten Ermittlungsergebnisse vorliegen und welche Beweismittel noch notwendig seien“. „Bei einer derartigen Kenntnisstand sei zu befürchten, dass wesentliche Beweismittel beiseite geschafft wurden“, argumentierte die Anklagebehörde.

Mit fünf Monaten Verzögerung hat die Staatsanwaltschaft diese Aktenteile aber dann doch zur Einsicht freigegeben. Laut Richterin Bettina Deutenhauser stellte die stark verspätete Freigabe eine Rechtsverletzung dar. Denn: Die Beschränkung der Akteneinsicht müsse detailliert begründet sein. „Bloße kriminaltaktische Erwägungen, wie die Befürchtung, der Beschuldigte werde nicht mehr unbeeinflusst aussagen, reichen nicht als Begründung“, heißt es in dem 19 Seiten starken Beschluss. Auch hätte man es durch die verzögerte Freigabe „schlichtweg verunmöglicht, dass sich die Banker zu den angeordneten Zwangsmaßnahmen (Hausdurchsuchung) vollumfänglich äußern können“. Richterin Deutenhauser fügte aber dazu, dass die vorläufige Verweigerung der Akteneinsicht die Bank nicht daran gehindert hatte, eine Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung beim Oberlandesgericht einzulegen.

Causa MEL

Wie aus dem Gerichtsbeschluss hervorgeht, ermittelt Staatsanwalt Bernhard Löw gegen Julius Lindbergh Meinl V., verschiedene Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der MEL (Jersey), der Meinl European Reale Estate, der Julius Meinl AG und der Meinl Bank AG u.a. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs, betrügerischer Krida und Untreue zum Nachteil von Anlegern – im Zusammenhang mit dem Verkauf der MEL-Zertifikate in den Jahren 2006 bis 2008.

Meinl Bank schießt sich auf Staatsanwalt ein

Die Liste der Verdachtsmomente ist lang: Täuschung über die Werthaltigkeit der Wertpapiere, irreführende Werbung, sowie das Verschweigen von Risikofaktoren, Betriebsergebnissen, Mehrfachfunktionen von Personen bzw. Organverflechtungen. Außerdem besteht der Verdacht, dass eigene MEL-Zertifikate zu einem überhöhten Preis zurückgekauft wurden und dieser Rückkauf nicht ordnungsgemäß veröffentlicht wurde, heißt es im dem Beschluss weiter. Auch die Gebühren, die Market Maker-Rolle der Meinl Bank, etwaige Prospektpflichtverletzungen und eine „Sachdividende“ stehen im Mittelpunkt der Ermittlungen.

Vorwürfe bestritten

Die Vorwürfe werden seit Beginn des Ermittlungsverfahrens im Jahr 2008 vehement bestritten. Da kürzlich dem Sachverständigen Martin Geyer ein weiterer Gutachter zur Aufarbeitung beschlagnahmter Bankunterlagen zur Seite gestellt wurde, dürfte die Justiz über eine Einstellung des Strafverfahrens, wie Banker Weinzierl es wünscht, nicht im Entferntesten denken.

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