Prominenten-Reigen in der Justizanstalt Klagenfurt

Josef Martinz: Der frühere ÖVP-Kärnten-Chef Josef Martinz muss wegen Untreue 4,5 Jahre absitzen.
Für Josef Martinz rückt der Gang ins Gefängnis näher, Wolfgang Kulterer ist immer noch lädiert.

Mehrere Prominente müssen sich in den nächsten Wochen auf ein langes Stelldichein in die Justizanstalt Klagenfurt begeben. Nach der Bestätigung der Urteile in der Causa Birnbacher bleibt den Verurteilten bis zum 8. Mai Zeit, ihre Haftstrafen anzutreten. Es wird davon ausgegangen, dass sich bis auf Wolfgang Kulterer, der an einer Schulterverletzung laboriert, alle Betroffenen bis dahin in der Purtscherstraße 2 melden.

Der frühere Hypo-Chef Kulterer war vor wenigen Wochen erneut an seiner Schulter operiert worden. Für die Dauer der Therapie nach der Operation wollte er eine Haftuntauglichkeit erwirken. Das wurde in erster Instanz am Landesgericht Klagenfurt abgelehnt, die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Graz in dieser Frage steht noch aus. "Es geht uns um drei bis vier Wochen mehr Zeit für die Therapie", sagt Kulterers Anwalt Ferdinand Lanker.

Es gehe seinem Mandanten nicht um einen Haftaufschub, sondern um gesundheitliche Aspekte. "Herr Kulterer wird seine Haft sicher antreten. Wenn ihm das Oberlandesgericht Graz Hafttauglichkeit attestiert, schon Anfang Mai", sagte Lanker.

Birnbacher könnte davonkommen

Prominenten-Reigen in der Justizanstalt Klagenfurt
Die übrigen Verurteilten, wie etwa Ex-ÖVP-Obmann Josef Martinz oder Ex-Landesholding-Vorstand Hans-Jörg Megymorez, haben laut Auskunft des Landesgerichtes Klagenfurt bis dato keine Anträge auf Haftaufschub bzw. Haftuntauglichkeit gestellt. Allgemein wird davon ausgegangen, dass sie ihre Strafen nach dem verlängerten 1. Mai-Wochenende antreten werden. Der in der Causa Birnbacher zu einer Zusatzstrafe von zwei Jahren verurteilte ehemalige Landesholding-Vorstand Gert Xander sitzt bereits im Gefängnis. Er hat seine im Prozess um die Pleitefluglinie Styrian Spirit erhaltene Strafe von 21 Monaten unbedingt angetreten, nun kommen noch einmal 24 Monate dazu. Diese wird unmittelbar an die Erststrafe "angehängt".

Dietrich Birnbacher (Bild) wird wohl nicht - oder nur kurz - ins Gefängnis müssen, er erhielt drei Jahre Haft, davon aber nur sechs Monate unbedingt. Er könnte auf Vollzugsuntauglichkeit setzen, da er, wie er im Prozess erklärte, schwer zuckerkrank ist oder eine Fußfessel beantragen.

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