Buwog-Chef verteidigt Wertsteigerung des Unternehmens

Symbolbild.
Riedl widerspricht dem Vorwurf, die Bundeswohnungen seien 2004 von der damaligen Bundesregierung zu billig verkauft worden.

Buwog-Chef Daniel Riedl widerspricht dem Vorwurf, die Bundeswohnungen seien 2004 von der damaligen Bundesregierung zu billig verkauft worden. Zur in diesen 14 Jahren eingetretenen Wertsteigerung von 588 Mio. auf 3,2 Mrd. Euro, soviel bietet die deutsche Vonovia, sagte Riedl am Freitag im Ö1-Mittagsjournal des ORF-Radios: "Ich bin persönlich stolz drauf."

Die frühere Untersuchungsausschussvorsitzende Gabriela Moser von den Grünen ist dagegen überzeugt, dass die Buwog unter Wert veräußert wurde. "Sicherlich wurde zu billig verkauft, das hat im Nachhinein auch der Rechnungshof festgestellt", sagte Moser.

Riedl erklärt den deutlichen Wertzuwachs in dem Zeitraum mit der generellen Entwicklung der Wohnungsmärkte. Außerdem seien inzwischen 600 Mio. Euro in die Buwog geflossen - 300 Mio. Euro als Kapitalerhöhung und 300 Mio. Euro als Wandelanleihe. Weiters seien geförderte Wohnungen erfolgreich verkauft und das Geld der verkauften Wohnungen reinvestiert worden. So besitze die Buwog jetzt zusätzlich rund 25.000 Wohnungen in Deutschland. Viele internationale Investoren hätten sich bei der Privatisierung aus Sorge vor dem österreichischen Mietrecht nicht darüber getraut, meint Riedl. "Die Immofinanz hat sich da am meisten zugetraut."

Nicht mehr vergleichbar

Die Buwog von heute sei nicht mehr mit der Buwog von damals vergleichbar, so Riedl. Seiner Meinung nach sei der Preis damals aus einem Wettbewerb zustande gekommen und damit angemessen gewesen.

"Es hätte eine dritte Bieterrunde geben müssen", meinte dagegen Moser. Bei einem Abstand von nur 1 Mio. Euro zwischen den Angeboten hätte sich ein drittes Verfahren angeboten.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ( WKStA) wollte den Vorwurf der unterlassenen Erlösmaximierung eigentlich im derzeit am Straflandesgericht Wien laufenden Buwog-Verfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere prüfen lassen. Das Oberlandesgericht Wien fand allerdings, der Vorwurf sei nicht ausreichend geklärt und müsse weiter ermittelt werden, hieß es im Radiobeitrag.

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