Die Pflicht zur Registrierung

Geldscheine werden in eine Registrierkasse gelegt. Bei "Misella" handelt es sich um eine Online-Registrierkasse.
Registrierkassen müssen ab 1. April beim Finanzamt angemeldet werden und manipulationssicher sein.

Ob beim Winzer des Vertrauens, im Zeitschriftenladen oder in der Diskothek: Konsumenten wird ungefragt beim Bezahlen eine Rechnung in die Hand gedrückt – an vielen Orten, wo dies bis vor rund einem Jahr noch völlig unüblich war. Grund ist die Registrierkassenpflicht, die im Jänner 2016 in Kraft getreten ist. Nach einer viermonatigen Übergangsfrist können seit Mai säumige Betriebe nun auch gestraft werden. Die nächste Stufe der Verordnung tritt schon in einem Monat in Kraft. Ab April müssen die Kassen beim Finanzamt angemeldet werden und Manipulationssicherheit aufweisen.

Grundsätzlich gilt die Kassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro und Barumsätzen von mehr als 7500 Euro. Ausgenommen davon sind etwa Marktstandler oder Maronibrater ("Kalte-Hände-Regelung"), die einen Umsatz von bis zu 30.000 Euro machen.

Mit 1. April müssen alle Kassen innerhalb einer Woche nach Inbetriebnahme bei FinanzOnline angemeldet werden. "Dafür braucht es eine Signaturkarte", sagt Paul Heissenberger, Steuerberater und Vorsitzender der Berufsgruppe der Steuerberater in der KWT (Kammer der Wirtschaftstreuhänder). "Eine Signaturkarte muss von einem zugelassenen Anbieter stammen. Das können auch Kassenhändler und -hersteller sein."

Update

Für bestehende Registrierkassen werde meist zumindest ein Software-Update erforderlich sein, das auch eine Verbindung der Kasse mit der Signaturkarte ermöglicht. "Alle bis zur Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkasse aufgezeichneten Geschäftsfälle sollten vor der Initialisierung gesondert abgespeichert werden", rät Heissenberger. Um den Manipulationsschutz zu gewährleisten, müsse nach der Initialisierung ein Startbeleg mit dem Betrag "0" erstellt werden. Damit könne die Kasse grundsätzlich in Betrieb gehen.

Je nach technischer Ausstattung des Systems – ohne oder mit Internetzugang – sind die notwendigen Daten entweder im FinanzOnline einzugeben oder können vom System direkt übermittelt werden. Im Anschluss muss laut Heissenberger kontrolliert werden, ob die Registrierung der Sicherheitseinheit und der Kasse erfolgreich war. "Dafür empfiehlt sich die App des Finanzministeriums ‚BMF Belegcheck‘, die den QR-Code der Belege lesen kann." In die App ist einmalig der Authentifizierungscode aus der FinanzOnline-Registrierung einzugeben. Ohne dem maschinenlesbaren QR-Code (ein quadratisches Kästchen, das wiederum aus schwarzen und weißen Quadraten besteht) auf der Rechnung wird diese von der Finanz als nicht manipulationssicher eingestuft.

"Viele Unternehmen haben noch keine Signaturkarte, und damit es zu keiner zu späten Registrierung kommt, weil im März die Finanzämter womöglich überlastet sind, empfehlen wir Steuerberater daher den Unternehmen diese Signaturkarte so rasch wie möglich zu besorgen", empfiehlt Heissenberger.

Strafe droht

Vor allem bei den Klein- und Mittelbetrieben gibt es laut Experten noch Handlungsbedarf. Wer sich nicht rechtzeitig darum kümmert, dem droht eine Strafe von bis zu 5000 Euro. Ausgenommen davon sind nur all jene, die nachweisen können, dass ihr Kassenlieferant trotz Bestellung bis Mitte März nicht liefern kann.

An den vollen Erfolg der Kassenpflicht, die im Kampf gegen Steuerhinterziehung eingeführt wurde, glaubt übrigens Friedrich Schneider von der Uni Linz nicht. Da die neuen Chips oft nicht lieferbar seien, sei zu erwarten, dass der Manipulationsschutz heuer nicht völlig funktionieren werde. Daher setzt er die Zusatzeinnahmen für dieses Jahr nur mit 250 Mio. Euro an, später könnten es 450 Millionen werden. Ursprünglich hatte das Finanzministerium 900 Millionen jährlich mehr erwartet. Im Vorjahr gab es bei stichprobenartigen Überprüfungen der Finanz in rund einem Fünftel aller Fälle Beanstandungen. http://www.wko.at/registrierkassen

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