Brisantes Heta-Urteil bis 9. Juni vertagt

Rechtsstreit der Hypo-Abbaubank ist vorübergehend gestoppt.
In Frankfurt wurde eine ungewollte, befürchtete Heta-Insolvenz bis auf weiteres abgewendet.

Das Frankfurter Landgericht hat eine Entscheidung im Rechtsstreit der Heta mit der deutschen Bad Bank FMS wegen des FMA-Zahlungsmoratoriums vertagt. Es sind vom Gericht, wie von mehreren Seiten Freitagmittag verlautete, neue Schriftsätze angefordert worden. Weiterverhandelt wird am 9. Juni. Eine befürchtete, ungewollte Insolvenz der Hypo-Abbaubank ist damit vorerst abgewendet.

Die Schriftsätze sollen bis 10. Mai eingebracht werden. Grund für die Vertagung war der Antrag der Finanzmarktaufsicht (FMA) auf eine Unterbrechung des Verfahrens. Sie befürchtete, dass es zu einer Ungleichbehandlung der Heta-Gläubiger kommen könnte. "Letztlich könnte eine Insolvenz ausgelöst werden, die für alle schädlich ist", befürchtete ein Behördensprecher noch am Freitagvormittag

Die deutsche FMS Wertmanagement - Bad Bank der Hypo Real Estate - klagt in Frankfurt auf Rückzahlung einer Anleihe in Höhe von 200 Millionen Euro samt Zinsen, die wegen des behördlichen FMA-Zahlungsmoratoriums nicht zurückgezahlt wurde.

Warnung vor Insolvenz

Die Heta warnte im Vorfeld eindringlich vor einer Insolvenz. Schlussendlich würden dann alle Gläubiger schlechter aussteigen und das würde auch Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. "Nur weil eine Sicherheitsleistung hinterlegt wurde, ist man als Gläubiger nicht auf der sicheren Seite", sagte der juristische Heta-Berater und Insolvenzrechtsexperte der Kanzlei Schönherr, Wolfgang Höller. "Wenn vollstreckt werden sollte und es in einer Folgeinstanz zu einer Änderung oder einer Aufhebung des Urteils kommen, dann haftet der Gläubiger verschuldensunabhängig für jeden Schaden, den er durch die Exekution verursacht hat." Verschuldensunabhängig bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, ob der Kläger mit einem endgültigen Bestand des Urteils gerechnet hat oder rechnen konnte oder nicht.

Kollision mit Schuldenschnitt

Die Insolvenz droht, weil es zu einer Ungleichbehandlung der Gläubiger kommen könnte, wenn die FMS 100 Prozent ihrer Forderungen erhalten sollte, denn für alle Gläubiger ist das bei der Heta schlicht nicht drin - es kommt ja bald zu einem angekündigten behördlichen Schuldenschnitt durch die FMA, die auch die Insolvenz einzuleiten hätte. "Sagen wir, das Urteil wird vollstreckt und die FMS greift auf Vermögenswerte zu, die wesentlich sind für die Heta - dann wird die FMA lieber einen Insolvenzantrag stellen, damit alle Gläubiger gleich behandelt werden", so Höller. "Und dann haftet der Gläubiger für den gesamten Schaden den er durch die Exekution verursacht hat, nicht nur mit seiner Sicherheitsleistung", gibt der Anwalt nicht nur der FMS zu bedenken, sondern allen Gläubigern, die in Frankfurt gerichtlich gegen die Heta vorgehen wie die FMS.

Höller betonte auch noch, dass man für die Frage einer Vollstreckung des Frankfurter Urteils in Österreich rechtlich gewappnet sei. "Da wird man sich erfolgreich wehren." In Österreich gelte der Mandatsbescheid der FMA natürlich. Er wies in Richtung aller Heta-Gläubiger darauf hin, dass letztlich der Europäische Gerichtshof entscheiden werde, ob die Abwicklung der Heta nach dem BaSAG rechtskonform ist. Eine Insolvenz würde nur Vermögenswerte zerstören, wurde der Höller nicht müde zu betonen.

Wertverlust bis zu einer Milliarde

Es liegen der Heta, dem Bund und der FMA Rechtsgutachten vor, die es nicht nur als europarechtlich zulässig, sondern sogar als europarechtlich geboten ansehen, die Heta als Abwicklungsinstitut in das europäische Bankenabwicklungsregime einzubinden.

"Sollte es zu einer Insolvenz kommen, droht ein Wertverlust von mehreren hundert Millionen bis zu einer Milliarde Euro, da wir nicht wie geplant die Assets geordnet verwerten können", sagt Heta-Chef Sebastian Schoenaich-Carolath im heutigen Handelsblatt.

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