Bitcoin-Boom: Auf Spurensuche in Wien

Bitcoin: Als Zahlungsmittel selten, für Geldtransfers beliebt
Die virtuelle Währung ist in Österreich angekommen - aber noch nicht in der breiten Öffentlichkeit.

Es ist eine der besten Einkaufslagen Wiens: In der Mariahilfer Straße hat im Februar 2017 das "House of Nakamoto" aufgesperrt. Viel können die Wiener damit aber noch nicht anfangen. Das auffällige Lokal sorgt eher für Rätselraten: "Ein Kunstprojekt?", vermuten zwei Mädchen. "Motorräder aus Japan?", ein männlicher Passant. Knapp daneben.

Bitcoin-Boom: Auf Spurensuche in Wien
Magdalena Isbrandt, geschäftsführende Gesellschafterin House of Nakamoto, Bitcoin-Store, Mariahilferstraße 49, 07. März 2017 Bitcoin-Geschenkskarte, Bitcoin-Wertpapier, Bitcoin-ATM, Bitcoin-Bankomat
Das riesige orange "B" auf der Glasfassade steht für Bitcoin. Bitcoin? Das ist die momentan am weitesten verbreitete virtuelle Währung. Ein Zahlungssystem, das seit nunmehr gut acht Jahren ohne Zentralbank, ohne Scheine und Münzen auskommt. Es bedient sich stattdessen des Computernetzwerks seiner User, die ihre Bitcoins in "Wallets" (elektronischen Geldbörsen) am Computer oder Handy speichern.

Beratungszentrum in Wien

Magdalena Isbrandt leistet gerne Aufklärungsarbeit: Die Deutsche hat das "House of Nakamoto" in Wien gegründet – gemeinsam mit den Investoren Oliver und Mathias Roch aus Lübeck. Das Brüderpaar hat sein Vermögen auf handfeste Weise verdient: mit einem Prüfverfahren für Straßenmasten. Nebenbei finanzieren sie Start-ups wie den Grazer Bitcoin-Automatenbetreiber Coinfinity.

Bitcoin-Boom: Auf Spurensuche in Wien
Magdalena Isbrandt, geschäftsführende Gesellschafterin House of Nakamoto, Bitcoin-Store, Mariahilferstraße 49, 07. März 2017 Bitcoin-Geschenkskarte, Bitcoin-Wertpapier, Bitcoin-ATM, Bitcoin-Bankomat
Oder eben das "House of Nakamoto". Dort berät Isbrandt Unternehmen, die sich für die Blockchain-Technologie (siehe unten) interessieren. Oder Newcomer, die den Bitcoin-Geldautomaten mit Euros füttern wollen, um einige "Satoshi" (die kleinste Einheit von 0,00000001 Bitcoin) auf ihr Wallet zu buchen.

Findige Chinesen

Bitcoin erlebt derzeit seinen zweiten Frühling. Bis spätestens 11. März muss die Finanzaufsichtsbehörde SEC nämlich bekannt geben, ob sie den ersten auf Bitcoin basierenden Indexfonds (ETF) zulässt. Das würde es der breiten Masse an Investoren ermöglichen, auf die Kursentwicklung des digitalen Geldes zu spekulieren.

Den Antrag hatten die Brüder Tyler und Cameron Winklevoss bereits 2013 gestellt. Die illustren Start-up-Investoren wurden durch ihren spektakulären Rechtsstreit gegen Marc Zuckerberg bekannt: Sie behaupten, die wahren Facebook-Erfinder zu sein. Eine Zulassung des Bitcoin-Fonds wäre nicht nur eine Goldgrube für die reichen Zwillinge. Es wäre zugleich eine Art Ritterschlag für die virtuelle Währung.

"Wir hoffen natürlich sehr auf ein Ja", sagt Isbrandt. Laut Schätzungen würden dem Bitcoin-ETF allein in der ersten Woche 300 Millionen Euro zufließen. Und was, wenn die SEC Nein sagt? Das sieht Isbrandt recht illusionslos. Dann würde der Kurs wohl abstürzen. "Aber das wäre ein Anreiz zum Einstieg für viele, die jetzt die SEC-Entscheidung abwarten."

Wäre das Urteil wirklich so wegweisend? Beat Weber, Bitcoin-Experte der Oesterreichischen Nationalbank, bremst die Aufregung: "Natürlich, Regulierung bedeutet immer auch einen Schritt der Legitimierung", sagt er. Die Aufmerksamkeit hält er aber für übertrieben – oder bewusst geschürt. Denn aus behördlicher oder volkswirtschaftlicher Sicht sei das SEC-Urteil "nicht wirklich relevant". Einen Einfluss auf die Bitcoin-Höhenflüge hatten zuletzt auch Devisenbeschränkungen in Indien, Venezuela und China. Wer dort sein Geld außer Landes schaffen wollte, bediente sich gerne dieses virtuellen Finanzvehikels.

Totgesagte leben länger

Selbst Kritiker verblüfft, dass Bitcoin bisher nicht umzubringen war. 2014 schien es so weit: Die größte Börse Mt. Gox ging pleite und gab an, ihr seien Hunderttausende Bitcoins gestohlen worden. Der Kurs fiel von knapp 1200 auf 200 Dollar. Nachrichten vom Ende waren dennoch verfrüht. Isbrandt erklärt das mit der "eingeschworenen Fangemeinde". Bitcoins hätten eine kleine Nische für "Spezialfälle des Zahlungsverkehrs" besetzt, erklärt Nationalbank-Experte Weber. "Für den normalen Nutzer im Alltag haben sie vor allem Nachteile" – keine festgelegten Preise, keine stabile Kaufkraft.

Besonders alltagstauglich sind Bitcoins tatsächlich nicht, bestätigt Dieter Würch, Inhaber der auf Übersinnliches spezialisierten Buchhandlung 777 in der Wiener Domgasse. Er ließ sich von einem in der Bitcoin-Szene aktiven Freund breitschlagen, das Zahlungsmittel zu akzeptieren. Der Andrang der Bitcoin-Zahler war bisher überschaubar – "so fünf bis acht". Womit Würch nun stolzer Besitzer von rund einem Bitcoin ist. Allzu große Freude hat der Buchhändler mit dieser Bezahlvariante allerdings nicht. Weil – so der O-Ton – "das so scheißvolatil ist".

Bitcoin-Boom: Auf Spurensuche in Wien

Wer und was dahinter steckt

Gut oder schlecht? Bitcoins sind anonym und unreguliert

Wer hat Bitcoin erfunden?

Das Konzept wurde erstmals 2009 von Satoshi Nakamoto realisiert. Wer hinter diesem Pseudonym steckt, ist bis heute ungeklärt.

Wie funktioniert es?

Herzstück ist die Blockkette (Blockchain), in der alle Transaktionen eingetragen sind. Diese ist ein dezentral geführtes Register, das im Computer-Netzwerk gespeichert wird. Es wird von keiner Institution oder Person, sondern von allen Nutzern gemeinsam kontrolliert. Experten glauben, dass die Blockchain auch Versicherungen und traditionelle Bankgeschäfte revolutionieren könnte.

Wer gibt Bitcoins heraus?

Niemand. Bitcoins werden „geschürft“, indem Computer komplexe Formeln berechnen, die zugleich die Überweisungen verifizieren (Mining). Dabei stoßen Glückliche nach dem Zufallsprinzip auf neue Bitcoins, was aber immer seltener wird. Anfangs konnte noch jeder mit dem PC mitmachen, jetzt rentiert es sich nur noch für spezialisierte Serverfarmen.

Wie verbreitet sind Bitcoins?

Bisher wurden 16,2 Mio. Bitcoins in Umlauf gebracht, die aktuell 19,8 Mrd. US-Dollar wert sind. Klingt viel? Zum Vergleich: Jene 183.600 Tonnen Gold, die über Jahrtausende ausgegraben wurden, sind 7152 Mrd. Dollar wert. Alle Euro-Scheine und Münzen, die im Umlauf sind, kommen auf 1136 Mrd. Euro.

Was spricht für Bitcoin?

Nutzer wissen zu schätzen, dass die Währung anonym und ohne Eingriffe einer Zentralbank funktioniert. Staatliche Kapitalverkehrshürden können dadurch unterlaufen werden. Weltweite Überweisungen sind (zumeist) gebührenfrei. Und die Bitcoins-Fans glauben, dass der Wert weiter steigt, weil die Gesamtmenge mit 21 Millionen Stück Bitcoins gedeckelt ist.

Was spricht gegen Bitcoin?

Die Zahlungsmöglichkeiten sind im Alltag sehr begrenzt, die Preise nicht ausgeschildert. Das größte Manko ist, dass die Kurse stark schwanken. Der Wert ist obendrein rein abhängig vom Vertrauen der Nutzer. Und wer den Zugangsschlüssel verliert, hat womöglich keinen Zugriff mehr auf sein Guthaben. Es kam auch schon vor, dass Bitcoin-Konten gehackt wurden. Fehlerhafte Transaktionen können nicht rückgängig gemacht oder zurückgefordert werden. Das System hat obendrein Schwächen: Der Stromverbrauch steigt ständig, die Prüfung der Transaktionen dauert zusehends länger. Aktuell werden für eine relativ sichere Bestätigung gut 10 Minuten benötigt.

Sind Bitcoins der Finanzmarktaufsicht (FMA) unterstellt?

Nein. Sie gelten in Österreich als Ware und werden nicht reguliert. Der Nutzer ist auf sich allein gestellt. Die Bankenaufsicht EBA warnt vor den Risiken der Spekulation. Und die FMA stieß auf unseriöse Anbieter, die mit Geschäftsmodellen werben, die verdächtig nach Schneeballsystemen oder Betrug aussehen. Mit der fünften Geldwäscherichtlinie, die Mitte 2017 wirksam werden soll, müssen übrigens erstmals auch Bitcoin-Anbieter ähnlich wie Finanzinstitute ihre Kunden identifizieren und verdächtige Transaktionen melden.

Wann sind Geschäfte mit Bitcoins steuerpflichtig? Dazu wandte sich der KURIER an das Finanzministerium - in der Folge die Antworten im Originalwortlaut. Eine Vorabwarnung für alle Leser: Das ist ein Fall für Spezialisten...

Fällt beim Umtausch von Bitcoins oder anderen virtuellen Währungen in Euro - oder umgekehrt - Umsatzsteuer an?

"Der Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt ist aufgrund der Judikatur des EuGH (vgl. EuGH 22.10.2015, Rs C-264/14, Hedqvist) von der Umsatzsteuer befreit."

Bitcoins werden in Österreich als Ware beurteilt, trotzdem fällt keine Umsatzsteuer an. Widerspricht sich das nicht?

"Aus umsatzsteuerlicher Sicht können auch Währungen „Warencharakter“ haben – ein Widerspruch ist nicht ersichtlich."

Wie wären Spekulationsgewinne aus der Veranlagung in Bitcoins zu beurteilen? Fällt Kapitalertragssteuer an? Oder muss ich sie in der Einkommensteuererklärung angeben?

"Bei Bitcoins handelt sich um ein einer Finanzanlage oder einem Finanzinstrument vergleichbares Wirtschaftsgut. Werden Bitcoins im Betriebsvermögen gehalten, sind sie hinsichtlich der steuerlichen Erfassung wie sonstige betriebliche Wirtschaftsgüter zu behandeln und daraus resultierende Einkünfte daher zum Tarif zu erfassen. Werden Bitcoins jedoch zinstragend veranlagt, stellen sie Wirtschaftsgüter iSd § 27 Abs. 3 EStG dar. Realisierte Wertänderungen unterliegen daher dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG.

Hinsichtlich der steuerlichen Erfassung im Privatvermögen ist ebenfalls zu unterscheiden, ob Bitcoins zinstragend veranlagt werden. Ist das der Fall, stellen sie Wirtschaftsgüter iSd § 27 Abs. 3 EStG dar. Realisierte Wertänderungen unterliegen daher dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG. Ist das nicht der Fall, liegt im Falle des Verkaufs von Bitcoins ein Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt."

Wie wäre das „Bitcoin-Schürfen“ (Mining) durch Computerleistung zu qualifizieren?

"Die umsatzsteuerliche Beurteilung des „Bitcoin-Schürfens“ („Mining“) ist derzeit (noch) Gegenstand von Diskussionen auf europäischer Ebene. Seitens des BMF (siehe Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1577/J) wird die Ansicht vertreten, dass der „Bitcoin-Schürfer“ im Rahmen des „Minings“ eine Leistung erbringt (Überprüfung der offen gelegten Transaktionen), um eine Gegenleistung zu erhalten (Bitcoins oder einen Bruchteil davon), die steuerbar sein kann, wenn der Leistungsempfänger bestimmbar ist. Mangels anwendbarer Befreiungsvorschrift unterliegen diese Leistungen der Umsatzsteuer.

Zur Einkommensteuer: Werden Bitcoins geschaffen (Mining), liegt grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit vor, die entsprechende steuerliche Konsequenzen nach sich zieht. Die Schaffung der Bitcoins wird dabei nicht anders zu behandeln sein als die Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter."

Stimmt es, dass Bitcoin-Wallet-Anbieter, Umtausch-Plattformen oder sonstige Dienstleister derzeit nicht an die Geldwäschebestimmungen gebunden sind? Wann soll sich das ändern?

"Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 (Novelle zur vierten Geldwäscherichtlinie bzw. fünfte Geldwäscherichtlinie) sollen Virtual Currencies Exchange Platforms (Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen) und Custodian Wallet Providers (Anbieter elektronischer Geldbörsen) in den Anwendungsbereich der Geldwäscherichtlinie aufgenommen werden.

Damit werden sie zu Verpflichteten im Sinne der vierten Geldwäsche-Richtlinie und unterliegen ähnlich wie Finanzinstitute der Verpflichtung, Präventivmaßnahmen zu ergreifen und verdächtige Transaktionen zu melden. Eine Änderung der Schwellenwerte ist in diesem Zusammenhang nicht geplant. Eine Herabsetzung der Schwellenwerte soll es aber bei der Nutzung von anonymen Prepaidkarten geben."

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