Bildungsteilzeit: Mehr lernen, weniger arbeiten

Ab 1. Juli gibt es die Möglichkeit, Wochenstunden zu reduzieren und sich weiterzubilden.

Wer kennt es nicht: Während des Studiums wird gejobbt, schließlich wird aus dem Praktikum ein Vollzeitjob. Später möchte man das Studium doch beenden, den Arbeitsplatz aber behalten. Oder man könnte im Unternehmen aufsteigen, benötigt dafür aber eine bestimmte Qualifikation. Für Fälle dieser Art gibt es jetzt eine Lösung: Die Bildungsteilzeit.

Ab Montag, 1. Juli haben Österreichs Arbeitsnehmer die Möglichkeit, Bildungsteilzeit in Anspruch zu nehmen. Arbeitnehmer bekommen so die Möglichkeit, sich während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses weiterzubilden. Während der Bildungsteilzeit erhalten die Arbeitnehmer einen teilweisen Lohnersatz in Höhe bis zu 456 Euro aus Mitteln des Arbeitmarktservices.

Die Eckpunkte

Berechtigung Jeder Arbeitnehmer, auch eine Teilzeitkraft, kann die Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen, sofern Normalarbeitszeit und Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Das Arbeitsverhältnis muss mindestes sechs Monate ununterbrochen gedauert haben, bevor die Bildungsteilzeit in Anspruch genommen wird.

Vereinbarung Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren die Bildungsteilzeit schriftlich. Beginn und Dauer müssen hier fixiert werden, ebenso Ausmaß und Lage der Arbeitszeit.

Stundenanzahl Die Arbeitszeit muss mindestens um ein Viertel reduziert werden, maximal um die Hälfte der Normalarbeitszeit.

Dauer Die Bildungsteilzeit dauert mindestens vier Monate, maximal zwei Jahre. Gestückelt werden kann die Bildungsteilzeit während der Dauer von vier Jahren.

Bildungsmaßnahme Die Ausbildung muss mindestens zehn Wochenstunden umfassen.

Studium Bei Studien ist der Nachweis über abgelegte Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von acht ECTS-Anrechnungs-Punkten pro Semester erforderlich.

Antrag stellen Der Antrag auf Bildungsteilzeit ist vier Wochen vor Start der Bildungsteilzeit bei der zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices (Wohnbezirk) zu stellen.

Finanzielle Abgeltung Das Bildungsteilzeitgeld beträgt für jede volle Arbeitsstunde, um welche die wöchentliche Arbeitszeit verringert wird, 0,76 Euro täglich. Bei einer Arbeitszeitreduktion von 19 Wochenstunden sind das knapp 440 Euro im Monat.

Anspruch Der Arbeitnehmer hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsteilzeit.

Umsteigen Man kann einmal von Bildungsteilzeit in Bildungskarenz wechseln und umgekehrt.

Kündigung Wegen Inanspruchnahme der Bildungsteilzeit kann der Arbeitnehmer nicht gekündigt werden. Darüber hinaus gibt es aber keinen Kündigungsschutz.

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