Betriebsrats-Wahl bei Takko für ungültig erklärt

Betriebsrats-Wahl bei Takko für ungültig erklärt
Der Textildiskonter ist in Österreich durch ein Gerichtsurteil vorerst ohne Betriebsrat. Die bisherigen Betriebsräte prüfen rechtliche Schritte gegen das Gerichtsurteil.

Der Betriebsrat des Textildiskonters Takko prüft rechtliche Schritte gegen den Urteilsspruch des Arbeits- und Sozialgerichts Wien, das eine Betriebsratswahl in Österreich vom Dezember 2015 für ungültig erklärt hat.

"Die Takko Modemarkt GmbH ist überzeugt, dass der Betriebsrat in dieser Sache zu jedem Zeitpunkt verantwortungsbewusst und im Interesse der Mitarbeiter gehandelt hat", teilte das Unternehmen am Freitag in einer schriftlichen Stellungnahme mit. Durch diese Entscheidung könne der Betriebsrat seine Arbeit nicht fortsetzen.

Erste Betriebsratswahl

Im Dezember 2015 führte das deutsche Textilunternehmen in Österreich erstmals eine Betriebsratswahl durch. Dagegen hatte die Gewerkschaft GPA-djp im Jänner 2016 eine Anfechtungsklage eingebracht. Der Wahlvorstand hatte die kritische Kandidatenliste "Bauer für alle" nicht akzeptiert, wohl aber eine Liste, auf der in erster Linie Führungskräfte kandidierten, lautete der Vorwurf. Die damalige Spitzenkandidatin der gegnerischen Liste, Silvia Haas, ist auch Personalchefin von Takko in Österreich.

Das Gericht erklärte die Wahl nun für ungültig. "Der Betriebsrat ist überzeugt, dass die von der Gewerkschaft GPA-djp erstellte Liste auch nach mehrmaliger Überarbeitung zum Stichtag nicht die formalen Anforderungen erfüllte. Zudem wurden Mitarbeiter bei der Erstellung der entsprechenden Wahlliste von der GPA-djp offenbar nicht vollumfänglich informiert", so Takko in der heutigen Mitteilung. "Laut der Argumentation des Gerichtes konnte jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der von der GPA-djp erstellte Wahlvorschlag tatsächlich zu unfreiwilligen Kandidaturen geführt hat."

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