Bawag/Swap-Prozess auf unbestimmte Zeit verschoben

Ex-Finanzdirektor Werner Penn: Kein Urteil ohne seine Aussage.
Ex-Finanzdirektor Werner Penn weiterhin nicht vernehmbar - viele Fragen noch offen.

Der Zivilprozess der Stadt Linz gegen die BAWAG P.S.K. um ein schief gegangenes Swap-Geschäft wurde am Freitagnachmittag von Richter Andreas Pablik auf unbestimmte Zeit verschoben. Grund dafür ist eine noch ausstehende Krankenbestätigung des ehemalige Linzer Finanzdirektor Werner Penn und das noch ausstehende Gutachten der beiden Sachverständigen Uwe Wystup und Thorsten Schmidt.

Gutachten Ende Juni 2016

Mit der Fertigstellung des in der Zwischenzeit erweiterten Gutachtens rechnet Pablik erst mit Ende Juni 2016. Die dadurch entstehenden zusätzliche Kosten von weiteren 500.000 Euro müssen sich die Streitparteien untereinander aufteilen. Die Kosten des Swap-Geschäftes haben sich laut BAWAG-Vertretern in der Zwischenzeit auf 580 Mio. Euro erhöht.

Ohne Penn kein Urteil

Penn ist laut seinem heute anwesenden Rechtsvertreter derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht vernehmbar. "Ohne Einvernahme von Penn ist ein Urteil denkunmöglich", stellte Richter Pablik klar. Penn sei noch bis März im Krankenstand und es sei unmöglich vorhersehbar, wie sein Gesundheitszustand dann sein werde, so sein Rechtsvertreter. Penn sei grundsätzlich bereit, auszusagen, solange nicht das vom OGH festgehaltene Aussageverweigerungsrecht betroffen sei. Dabei geht es um den Entschlagungstatbestand "Schande".

Das Gutachten sei erst im Entstehen, so der Richter. Einiges sei bereits abgeschlossen. So habe sich etwa sein Verdacht bestätigt, dass sowohl die Gerichte als auch die Streitparteien den Begriff "Marktwert" völlig unterschiedlich verwenden. Um weitere Verwirrungen zu vermeiden, werde man in Zukunft das "wording" der Gutachter verwenden. Er möchte aber kein Teilgutachten, sondern nur ein Gesamtgutachten haben, betonte Pablik.

Zur OGH-Entscheidung, ob Penn aussagen müsse oder nicht, führte Pablik aus, seiner Meinung nach stehe im OGH-Urteil das Gegenteil von dem drinnen, was medial kolportiert werde, nämlich, dass er Aussagen müsse. Er möchte vor allem festhalten, dass der OGH die Zeugnisverweigerung wegen "Schande" bejaht habe. Er sei zudem skeptisch, ob er jemanden dazu zwingen könne, eine Aussage gegen sich selbst zu machen, wenn ihm danach ein Disziplinarverfahren drohe.

"Es ist fraglich, ob eine sinnvolle Befragung von Penn möglich ist"

Er sehe auch praktische Probleme bei der Durchführung der Einvernahme von Penn. "Es ist fraglich, ob eine sinnvolle Befragung von Penn möglich ist. Jede Frage wird hinterfragt werden und weitere Kreise ziehen. Die Relevanz wird sich nicht leicht offenbaren. Das kann zu Verwirrung führen, dass sich auch der Zeuge nicht mehr auskennt. Dazu kommt noch sein Gesundheitszustand", so Pablik. Zeugen seien hier schon fertig gemacht worden. Er möchte vermeiden, dass nach zwei Stunden Befragung der Zeuge wieder sechs Monate in Krankenstand geht. "Dann werden wir nie fertig hier", so Pablik. Er geht davon aus, dass eine Einvernahme von Penn in der ersten Jahreshälfte 2016 nicht möglich sein wird. Penn muss nun bis 15. Jänner eine Bestätigung über seine Erkrankung dem Gericht vorlegen. Ob es sinnvoll ist, Penn erst nach der Fertigstellung des Gutachtens zu befragen, wollen die Streitparteien erst nach Einsicht in die Krankenbestätigung entscheiden.

Weitere Themen waren heute noch die Auswertung von Datenbeständen von den Festplatten von Penn und Marktdaten zur Swap-Berechnung, die von der BAWAG beigestellt werden sollen. Wenn nicht, dann müssten dies die Sachverständigen machen, was wiederum die Kosten erhöhen würde, da sie dann einen Bloomberg-Zugang bräuchten, wie Pablik betonte.

Jedenfalls zeigte der heutige Verhandlungstag, dass es noch viele offenen Fragen gibt, und sich die Streitparteien sehr argwöhnisch gegenüberstehen. Nichtsdestotrotz werden im Hintergrund Gespräche über einen außergerichtlichen Vergleich fortgeführt werden, hieß es heute am Rande der Verhandlung.

Kommentare