Staatsanwaltschaft beruft

Bawag, Prozess, Bawag-Prozess
Nichtigkeitsbeschwerden und Berufung eingelegt. Freisprüche werden nicht rechtskräftig.

Der zweite Bawag-Prozess geht nun in die nächste Instanz: Die Staatsanwaltschaft hat gegen alle Urteile Einspruch eingelegt.

Staatsanwaltschaft beruft
Günter Weninger, Ex-Aufsichtsratspräsident Stimme Krediten an Flöttl zu. Zweieinhalb Jahre teilbedingte Haft in erster Instanz.

Bei allen Freisprüchen wurde Nichtigkeitsbeschwerde erhoben, hinsichtlich des Schuldspruchs von Ex-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger wurde Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Dies teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien am Freitag der APA auf Anfrage mit.

Freisprüche werden überprüft

Staatsanwaltschaft beruft

Damit werden die am Dienstag von Richter Christian Böhm verkündeten Freisprüche für den Spekulanten Wolfgang Flöttl, die Ex-Bankvorstände Josef Schwarzecker, Hubert Kreuch, Christian Büttner und Peter Nakowitz sowie den Wirtschaftsprüfer Robert Reiter nicht rechtskräftig. Auch die Verurteilung zu einem Monat bedingt für Weninger wird wieder überprüft.

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