Bau: Jede vierte ausländische Firma betreibt Lohndumping
Lohn- und Sozialdumping treibt in der Baubranche sein Unwesen – verstärkt noch durch die vollständige Liberalisierung des EU-Arbeitsmarktes. Um dem Einhalt zu gebieten, tritt ab 1. März das Bestbieterprinzip für öffentliche Bauaufträge in Kraft.
Die Bauarbeiter-Urlaubs-& Abfertigungskasse (BUAK) führte im vergangenen Jahr Kontrollen bei 1.481 aus- und 7.238 inländischen Baufirmen durch und stellte dabei fest: Jede vierte ausländische Firma in dem Sektor zahlt ihren Arbeitern zu wenig Lohn. Bei den überprüften inländischen Firmen gab es nur bei jeder zweihundertsten, also in rund 0,5 Prozent der Fälle, den Verdacht einer Unterentlohnung.
"Invasion Einhalt gebieten"
Dass jemand bei einer inländischen Firma arbeitet, heißt nicht, dass er Österreicher sein muss, er kann auch als Arbeitsmigrant, also als Ausländer, dort tätig sein. Die via EU-Entsende-Richtlinie bei uns tätigen Arbeiter sind - nach dem Sitzort - den ausländischen Firmen zuzurechnen, dort werden auch die (in der Regel niedrigeren) lokalen Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Eine Verkürzung der derzeit 24-monatigen Frist, die in der EU-Entsende-Richtlinie bei "länderübergreifender Erbringung von Dienstleistungen" vorgesehen ist, würde Bauinnungsmeister Frömmel grundsätzlich begrüßen - nämlich "um dieser Invasion Einhalt zu gebieten", wie er sagt. Klar sei aber, dass das "nur über eine EU-Regelung möglich" wäre.
Nach Herkunftsländern führend waren bei den Lohndumping-Verdachtsfällen laut den Baustellenkontrollen Arbeitnehmer bzw. Firmen aus Slowenien, die allein über ein Viertel der beanstandeten "Ausländer" stellten, noch vor Ungarn. Gemessen an der Zahl unterentlohnter Arbeitnehmer folgen danach Portugal, die Slowakei und Polen - dann kommt vom Quantum her schon Österreich. Nach der Firmenzahl liegen bezogen auf die Nationalität (Sitzstaat des Unternehmens) Slowakei, Portugal, Österreich und Polen auf den Plätzen 4 bis 6 der Dumping-Verdachtsfälle, geht aus der der APA vorliegenden LSDB-Jahresstatistik 2015 hervor (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung, LSDB).
"Unterentlohnung beginnt hinter der Grenze"
Bauarbeitergewerkschafts-Chef Josef Muchitsch nannte kürzlich im Radio "ein Beispiel: Ein slowenischer Bauarbeiter wird nach Österreich entsandt, bekommt korrekt seinen KV-Stundenlohn mit 13 Euro 40, bekommt auch korrekt dementsprechend ein Urlaubsgeld überwiesen, und das wird aber dann vom slowenischen Arbeitgeber wieder rückgefordert."
Im Wiederholungsfall drohen saftige Strafen
Eine Reform der Bestimmungen gegen Lohndumping die bis Sommer stehen und ab Anfang 2017 gelten soll, wird die Rechtsmaterie übersichtlicher machen und die Vollziehung vereinfachen, sagt der Jurist Christoph Wiesinger von der Bundesinnung Bau. Eine neue "Entsende-Plattform", die bis dahin umzusetzen ist, soll auch den Bauarbeitern online Informationen über ihre Ansprüche geben. Dazu werde die Republik Österreich eine Homepage unterhalten, wo etwa auch Arbeitszeiten (Baugewerbe 39 Wochenstunden) etc. abzulesen sind; zunächst soll die Plattform auf Deutsch und Englisch gehalten sein, später auch in Sprachen einiger Nachbarländer.
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