Bau: Jede vierte ausländische Firma betreibt Lohndumping

Jede vierte ausländische Firma in dem Sektor zahlt ihren Arbeitern zu wenig Lohn.
Bei den überprüften inländischen Firmen gab es kaum Beanstandungen.

Lohn- und Sozialdumping treibt in der Baubranche sein Unwesen – verstärkt noch durch die vollständige Liberalisierung des EU-Arbeitsmarktes. Um dem Einhalt zu gebieten, tritt ab 1. März das Bestbieterprinzip für öffentliche Bauaufträge in Kraft.

Die Bauarbeiter-Urlaubs-& Abfertigungskasse (BUAK) führte im vergangenen Jahr Kontrollen bei 1.481 aus- und 7.238 inländischen Baufirmen durch und stellte dabei fest: Jede vierte ausländische Firma in dem Sektor zahlt ihren Arbeitern zu wenig Lohn. Bei den überprüften inländischen Firmen gab es nur bei jeder zweihundertsten, also in rund 0,5 Prozent der Fälle, den Verdacht einer Unterentlohnung.

Bau: Jede vierte ausländische Firma betreibt Lohndumping
Anteil der Verdachtsfälle bei kontrollierten Firmen und Arbeitnehmern - Säulengrafik GRAFIK 0218-16, 88 x 55 mm
"Dieses Wettbewerbsungleichheit infolge von Lohndumping führt zu einer Marktverzerrung", weil solche Firmen die Konkurrenten mit billigeren Offerten ausbooten können, kritisiert BUAK-Obmann Bauinnungsmeister Hans-Werner Frömmel. Die negative Komponente habe zugenommen, deshalb habe die BUAK die Zahl der Prüfer von ursprünglich fünf auf 17 erhöht.

"Invasion Einhalt gebieten"

Dass jemand bei einer inländischen Firma arbeitet, heißt nicht, dass er Österreicher sein muss, er kann auch als Arbeitsmigrant, also als Ausländer, dort tätig sein. Die via EU-Entsende-Richtlinie bei uns tätigen Arbeiter sind - nach dem Sitzort - den ausländischen Firmen zuzurechnen, dort werden auch die (in der Regel niedrigeren) lokalen Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Eine Verkürzung der derzeit 24-monatigen Frist, die in der EU-Entsende-Richtlinie bei "länderübergreifender Erbringung von Dienstleistungen" vorgesehen ist, würde Bauinnungsmeister Frömmel grundsätzlich begrüßen - nämlich "um dieser Invasion Einhalt zu gebieten", wie er sagt. Klar sei aber, dass das "nur über eine EU-Regelung möglich" wäre.

Nach Herkunftsländern führend waren bei den Lohndumping-Verdachtsfällen laut den Baustellenkontrollen Arbeitnehmer bzw. Firmen aus Slowenien, die allein über ein Viertel der beanstandeten "Ausländer" stellten, noch vor Ungarn. Gemessen an der Zahl unterentlohnter Arbeitnehmer folgen danach Portugal, die Slowakei und Polen - dann kommt vom Quantum her schon Österreich. Nach der Firmenzahl liegen bezogen auf die Nationalität (Sitzstaat des Unternehmens) Slowakei, Portugal, Österreich und Polen auf den Plätzen 4 bis 6 der Dumping-Verdachtsfälle, geht aus der der APA vorliegenden LSDB-Jahresstatistik 2015 hervor (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung, LSDB).

"Unterentlohnung beginnt hinter der Grenze"

Bau: Jede vierte ausländische Firma betreibt Lohndumping
Interview mit dem österreichischen Bauunternehmer Hans-Werner Frömmel. Wien, 19.02.2015
Für die Überprüfung einer richtigen, also nicht unter dem Kollektivvertrag (KV) liegenden Bezahlung reicht bei den Kontrollen vor Ort zunächst einmal die Überprüfung der Papiere, insbesondere des Lohnzettels. Ein Maurer zum Beispiel verdient bei uns in der Regel 14 Euro in der Stunde, das können 8 oder 9 Euro mehr sein als der bei uns tätige Ausländer daheim bekommen würde. Auch Frömmel räumt ein, dass sehr wohl der Verdacht im Raum steht, dass die echte Unterentlohnung "hinter der Grenze beginnt" - dass der in Österreich arbeitende Dienstnehmer zwar zunächst hier den höheren Lohn bekommt, einen Teil "daheim" aber seiner Firma abliefern muss.

Bauarbeitergewerkschafts-Chef Josef Muchitsch nannte kürzlich im Radio "ein Beispiel: Ein slowenischer Bauarbeiter wird nach Österreich entsandt, bekommt korrekt seinen KV-Stundenlohn mit 13 Euro 40, bekommt auch korrekt dementsprechend ein Urlaubsgeld überwiesen, und das wird aber dann vom slowenischen Arbeitgeber wieder rückgefordert."

Im Wiederholungsfall drohen saftige Strafen

Bau: Jede vierte ausländische Firma betreibt Lohndumping
Interview mit dem österreichischen Bauunternehmer Hans-Werner Frömmel. Wien, 19.02.2015
Der Strafrahmen bei Unterbezahlung beträgt 1.000 bis 10.000 Euro Verwaltungsstrafe pro Arbeitnehmer, im Wiederholungsfall wird es doppelt so teuer. Festgesetzt werden die Strafen in Österreich von den Bezirksverwaltungsbehörden, vollstreckt im Ausland - und die Strafgelder fließen dort den entsprechenden Sozialkassen zu, es gibt also Anreize, die Sanktionen dort durchzuziehen. Dennoch erweist sich die Hälfte der Strafen - trotz Vollstreckungsabkommen - als nicht eintreibbar.

Eine Reform der Bestimmungen gegen Lohndumping die bis Sommer stehen und ab Anfang 2017 gelten soll, wird die Rechtsmaterie übersichtlicher machen und die Vollziehung vereinfachen, sagt der Jurist Christoph Wiesinger von der Bundesinnung Bau. Eine neue "Entsende-Plattform", die bis dahin umzusetzen ist, soll auch den Bauarbeitern online Informationen über ihre Ansprüche geben. Dazu werde die Republik Österreich eine Homepage unterhalten, wo etwa auch Arbeitszeiten (Baugewerbe 39 Wochenstunden) etc. abzulesen sind; zunächst soll die Plattform auf Deutsch und Englisch gehalten sein, später auch in Sprachen einiger Nachbarländer.

Kommentare