Spektakulär: Vier Ex-Spitzenbanker verurteilt
Nach dem mehr als zwei Jahre dauernden Strafprozess gegen die vier angeklagten Ex-Chefs des deutschen Traditions-Bankhauses Sal.Oppenheim und einen Geschäftspartner der Privatbank hat das Landgericht Köln am Donnerstag ausnahmslos Schuldsprüche gefällt. Die Spitze der einst größten Privatbank Europas habe sich der gemeinschaftlich begangenen Untreue in besonders schwerem Fall schuldig gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Grobecker am Donnerstag. Die Banker hätten dem Geldinstitut einen hohen Millionenschaden zugefügt, urteilte sie in dem Verfahren um den Niedergang der ehemals noblen Privatbank, die 1789 von Salomon Oppenheim in Bonn gegründet worden war.
Nur einer soll hinter Gitter
Der Ex-Sprecher der Bank, Matthias Graf von Krockow (66), und der einst für das Investmentgeschäft zuständige Dieter Pfundt (62) erhielten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Christopher von Oppenheim (49), der Ur-ur-ur-ur-Enkel des Bankgründers, bekam ein Jahr und elf Monate Haft. Alle drei Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Den damaligen Geschäftspartner der Ex-Bankführung, Josef Esch, verurteilte das Gericht wegen des „fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften“ zu einer Geldstrafe von 495.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. Die Beteiligten äußerten sich nach dem Urteilsspruch zunächst nicht, ob sie Rechtsmittel einlegen wollen.
Kredite in dreistelliger Millionenhöhe
Richterin Grobecker sagte, das gesamte Verfahren sei ein „Kraftakt“ gewesen. Im Mittelpunkt des Prozesses standen ein umstrittenes Immobiliengeschäft in Frankfurt sowie Kredite in dreistelliger Millionenhöhe. Diese gewährte die Bankspitze dem damals schon angeschlagenen und inzwischen pleitegegangenen Arcandor-Konzern und dessen früherer Großaktionärin Madeleine Schickedanz. Die von den Angeklagten zu verantwortenden Transaktionen sollen Sal. Oppenheim hohe Millionenschäden eingebrockt haben.
Graf von Krockow und von Oppenheim hatten in einem der größten Wirtschaftsprozesse Geständnisse abgelegt. Sie hatten eingeräumt, den Niedergang der Bank mit verschuldet zu haben, Reue gezeigt und um Milde gebeten. Janssen und Pfundt hatten die Vorwürfe dagegen zurückgewiesen.
Krockow zeigte sich erleichtert
Sie schoben die Verantwortung von sich, stellten sich als Randfiguren dar und verlangten einen Freispruch. Von Krockow zeigte sich in einer Mitteilung seiner Anwälte erleichtert. Das Urteil lasse ihm „mit Blick auf die Zukunft eine Lebensperspektive“. Er hoffe, dass damit für ihn die strafrechtliche Aufarbeitung seiner Tätigkeit als Bankchef insgesamt zu einem Abschluss geführt werden könne.
Bankrott nur knapp verhindert
Die Staatsanwaltschaft hatte für das Ex-Führungsquartett durchwegs Gefängnisstrafen verlangt. Für Esch forderte sie eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 4650 Euro, also insgesamt 418.500 Euro. Gegen ihn war - gegen Zahlung einer Geldstrafe von sechs Millionen Euro - ein Teil des Verfahrens eingestellt und der Vorwurf der Beihilfe zur Untreue fallengelassen worden. Sal. Oppenheim war in der Finanzkrise 2008 als Arcandor-Großaktionär mit in den Abwärtssog geraten. Rund 220 Jahre nach ihrer gründung war die Bank sehr knapp am Bankrott vorbeigeschrammt. Nur der Verkauf Anfang 2010 rettete das Geldhaus, das heute in stark verkleinerter Form zur Deutschen Bank gehört.
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