Bank wollte unbedeutend sein: Abgelehnt

L-Bank in Stuttgart
Hohe Kosten, hoher Aufwand: Die deutsche staatliche Förderbank Baden-Württemberg klagte gegen die Aufsicht durch die EZB. Und verlor.

Es klingt skurril: Eine deutsche Staatsbank pochte vor dem Gericht der EU darauf, man da sei doch viel zu unbedeutend. Und falle damit nicht in den Aufsichtsbereich der Europäischen Zentralbank, die sich nur um systemrelevante Banken kümmern soll.

Der Hintergrund: Mit der Einstufung sind ein höherer bürokratischer Aufwand und nicht unbeträchtliche Kosten verbunden, die sich das Finanzinstitut ersparen wollte. Am Dienstag kam das Urteil: Abgelehnt. (Die Pressemitteilung gibt es hier.)

Das heißt: Die staatliche Förderbank Baden-Württembergs entkommt der direkten EZB-Beaufsichtigung nicht. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies die Klage ab. Die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) untersteht als „systemrelevantes Kreditinstitut“ mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Mrd. Euro direkt der Aufsicht der EZB.

BaFin-Aufsicht reicht nicht

Die L-Bank wollte aber lieber von der deutschen Finanzaufsicht BaFin überwacht werden. Wegen ihres geringen Risikoprofils sei das ausreichend, um die Finanzstabilität zu gewährleisten, hatte die Staatsbank argumentiert.

Darauf komme es aber nicht an, befanden die Luxemburger Richter. Eine Ausnahme von der Zuordnung, die sich vor allem an der Bilanzsumme orientiert, sei nur dann möglich, wenn eine Bank von den nationalen Aufsehern besser beaufsichtigt werden könnte als von der EZB. Das hatte die L-Bank aber nicht ins Feld geführt. Zudem überwachten die nationalen Behörden kleinere Banken nicht autonom, die EZB habe die Aufsicht über diese nur delegiert.

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