AvW-Pleite: 531 Mio. Euro Forderungen

AvW-Pleite: 531 Mio. Euro Forderungen
Ein Gutteil der angemeldeten Millionen stammt von Genussschein-Inhabern. Die Klagsfrist für Anleger wurde um ein Jahr verlängert.

Insgesamt 531 Millionen Euro an Forderungen wurden bei der ersten Prüfungstagsatzung in der Auer-von-Welsbach-Pleite (AvW) Dienstag in Klagenfurt angemeldet. Davon stammen allein 410 Millionen von Inhabern von Genussscheinen des ehemaligen Finanzdienstleisters. Der Restbetrag betrifft laut Masseverwalter Gerhard Brandl die Finanz und Banken.

"Wir haben wie angekündigt die Forderungen bestritten, weil wir abwarten wollen, was bei den Musterprozessen mit dem Verein für Konsumenteninformation herauskommt", sagte Brandl. Dabei geht es um die Frage, ob Genussscheine als Fremdkapital oder nachrangiges Eigenkapital zu bewerten sind. Dazu gibt es bisher keine Judikatur, deshalb sollen die Musterprozesse bis zum Obersten Gerichtshof geführt werden.

Da dies Jahre dauern könnte, hat das Gericht am Dienstag die Klagsfrist für Anleger um ein Jahr verlängert mit der Option auf weitere Erstreckung, wenn die Musterprozesse länger dauern.
Wolfgang Auer-Welsbach selbst ist seit Mitte Oktober in Privatkonkurs.

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