Auslandsüberweisungen: BIC wird bald nicht mehr benötigt

Der BIC muss bereits seit 2014 bei Binnenzahlungen nicht mehr angegeben werden.
Übergangsfrist bei IBAN läuft endgültig aus. Was sich für Kontobesitzer 2016 ändert.

Bei der Umstellung auf die neuen europaweiten Kontonummern IBAN endet bald die letzte Schonfrist für Verbraucher in Europa. Ab 1. Februar 2016 müssen sie die IBAN bei Überweisungen zwingend benutzen. Dann ist bei internationalen Zahlungen die zusätzliche Angabe der internationalen Bankleitzahl (BIC) aber nicht mehr nötig.

In Österreich endete im August 2014 die Ära von Bankleitzahl und Kontonummer. Seit damals durften hierzulande die Banken bereits keine Zahlungsaufträge mit Kontonummer und Bankleitzahlen mehr annehmen. Seit damals gilt nur noch das neue Zahlungssystem mit IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identification Code). Die 20-stellige IBAN reichte für Euro-Überweisungen im Inland aus. Für Auslandsüberweisungen wird bis Februar 2016 noch der BIC benötigt.

Der BIC muss bereits seit 2014 bei Binnenzahlungen nicht mehr angegeben werden. Ab dem 1. Februar 2016 entfällt er nun auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des "Sepa"-Raums.

Was ist Sepa?

Sepa ist der aus 33 Staaten bestehende Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dazu gehören die 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Monaco. Hier gelten seit Februar 2014 einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, also für Überweisungen und Lastschriften. Das Sepa-Verfahren soll den grenzüberschreitende Zahlungsverkehr vereinfachen.

Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen waren im Prinzip schon 2014 abgeschafft und durch neue internationale Kontonummern ersetzt worden, es gab aber Übergangsfristen.

Kommentare