Watchlist Praktikum macht dreiste Inserate publik

Watchlist Praktikum macht dreiste Inserate publik
Die Gewerkschaft verschärft ihren Kampf gegen die Ausbeutung von Praktikanten.

Seit einem halben Jahr kämpft die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) auf der Plattform www.watchlist-praktikum.at für mehr Rechte von Praktikanten. Betroffene können auch rückwirkend anonym melden, wie ihr Praktikum bezüglich Bezahlung und Arbeitszeitabgelaufen ist.

Die bisherige Resonanz: 30.000 Klicks und 150 konkrete Meldungen. "Es werden wirklich die unglaublichsten Erlebnisse von Nicht- und Unterbezahlung gemeldet, für eine Reihe von Unternehmen ist es offensichtlich ganz normal, Berufseinsteiger auszubeuten. In vielen Fällen zeichnet sich das schon in den Inseraten ab, in denen ganz unverhohlen hohe Qualifikationen und Flexibilität zum Billigst- oder sogar zum Nulltarif gefordert werden", berichtet Veronika Kronberger, Vorsitzende der „Plattform Generation Praktikum“.

Inserat sagt vieles aus

"Ausschreibungen lassen Rückschlüsse auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen zu, sind also ein erster Indikator dafür, ob Praktikanten angemessen und rechtskonform behandelt werden", bestätigt Karl Proyer, stellvertretender Geschäftsführer der GPA. Als Reaktion nimmt die Gewerkschaft seit kurzem auch Inserate unter die Lupe.

“Es ist wirklich abenteuerlich, wie krass das Verhältnis zwischen Leistung und Entlohnung ist, während besonders findige Unternehmen auch noch von einer sogenannten marktüblichen Bezahlung sprechen. Wir haben uns deswegen dazu entschlossen, besonders dreiste Inserate unter www.watchlist-praktikum.at öffentlich zu machen - die Unverfrorenheit, mit denen manche Arbeitgeber glauben, das Arbeitsrecht umgehen zu können, lässt uns ja gar keine andere Wahl", sagt Proyer.

Ein Praktikum, das sich als verstecktes Arbeitsverhältnis entpuppt, muss selbstverständlich laut Kollektivvertrag oder zumindest laut ortsüblichem Entgelt entlohnt werden, sagt Proyer. Wohlwissend, dass dem allzu oft nicht so ist.

Unbezahlte „Praktika“ kommen immer häufiger vor. Es werden faktische Volontariate damit als „Praktika“ bezeichnet, obwohl sie dies nicht sind, denn Praktika müssen bezahlt werden. Ein Volontariat gilt nur als „Ausbildungsverhältnis“, ein Praktikum in der Regel als „Arbeitsverhältnis“.

Das Pflichtpraktikum

Eigentlich sollte es eine Mischung aus Arbeit und Ausbildung sein, meistens ist es jedoch ein Arbeitsverhältnis. Pflichtpraktika müssen dem jeweiligen Lehrplan entsprechen. Es ist ein befristetes Dienstverhältnis, das automatisch mit Ablauf der Zeit endet, dem Praktikanten steht ein Gehalt zu. Zudem muss er vom Arbeitgeber versichert werden. Der branchenübliche Kollektivvertrag gilt auch für Pflichtpraktikanten. Anspruch auf Urlaub gibt es nur, wenn er im (Kollektiv-)vertrag geregelt ist. Die Arbeiterkammer rät zudem, die Arbeitszeit händisch und für jeden Arbeitstag zu notieren, damit im Zweifelsfall Überstunden eingefordert werden können.

Das Volontariat

Ein Ausbildungsverhältnis, um in einen Betrieb „hineinzuschnuppern“. Der Volontär entscheidet selbst, wie viel und wann er etwas tun möchte. Zahlen muss man ihm nichts. Es muss nur eine Unfallversicherung abgeschlossen werden, die allerdings nur im Betrieb gilt. Außerdem gilt beim Volontariat kein Kollektivvertrag, es besteht kein Anspruch auf Urlaubsgeld – ebenso, wie kein Anspruch auf Urlaub besteht.

Das Ferialpraktikum

Auch Ferialjobs sind in der Regel Arbeitsverhältnisse, die bezahlt werden müssen. Der Ferialpraktikant muss auch versichert sein. Hier gilt wie beim Pflichtpraktikum der Kollektivvertrag. Ebenso besteht Anspruch auf Urlaub sowie Urlaubsgeld. Auch im Krankenstand wird das Gehalt ausbezahlt. Wichtig ist, dass der Ferialpraktikant nicht gekündigt werden kann, sofern im Arbeitsvertrag keine Sonderregelung eingebaut ist. Weiters muss auf Verlangen ein Praktikumszeugnis ausgestellt werden sowie Dienst- und Lohnzettel übergeben werden.

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