EBA

Aufsicht stoppt Trickserei mit Banker-Boni

„Es werden Banken durchfallen“, sagt EBA-Chef Andrea Enria.
EBA erklärt Umgehung der Bonus-Deckelung mit Zulagen für gesetzeswidrig.

Die Umgehung der Bonusdeckelung für Banker mit Hilfe von Gehaltszulagen ist gesetzeswidrig: Zu diesem Schluss kommt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in London in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht. Die Entscheidung hatte sich abgezeichnet: EBA-Chef Andrea Enria hatte bei einem Gespräch mit Journalisten in Wien vor zwei Wochen angedeutet, dass aus seiner Sicht nur zwei Gehaltsbestandteile zulässig seien, nämlich das Fixum und variable Bestandteile ("Boni").

Britische Banken

Konkret geht es um die Bonusbremse, die gemeinsam mit der europäischen Umsetzung der Basel-III-Bankenregeln im Vorjahr eingeführt wurde. Diese soll verhindern, dass Banker übergroße Geschäftsrisiken eingehen, um ihr Einkommen hochzutreiben. Seitdem dürfen die variablen Gehaltsteile für Spitzenbanker maximal ebenso viel ausmachen wie das Grundeinkommen. Nur in Sonderfällen, wenn die Aktionäre zustimmen, ist der doppelte Zuschlag erlaubt.

Die EBA nennt keine Namen, es gilt aber als offenes Geheimnis, dass besonders einige britische Banken wie Barclay's, HSBC oder Royal Bank of Scotland und US-Institute versucht haben, die Regelung auszuhebeln, indem sie eine neue Kategorie von sogenannten "funktionsbezogenen Zulagen" ("allowances") einführten. Die EBA folgert nun nach Analyse der Verträge und Gehaltsvereinbarungen, dass diese Zuschläge in die variable Vergütung eingerechnet werden müssen. Sie will nun neue Richtlinien erarbeiten.

EU-Kommissar Barnier erfreut

"Ich begrüße die EBA-Erkenntnisse zu den Zulagen. Die Regeln müssen befolgt werden, das ist ein wichtiges Signal für den Rest der Gesellschaft", kommentierte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier via Twitter. Auf die Anwälte kommt einiges an Arbeit zu: Bis Ende des Jahres müssen die Verträge und Gehaltsvereinbarungen umformuliert werden, fordert die EBA.

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