Auer-Welsbach wird schon im Juni aus Haft entlassen

Wolfgang Auer-Welsbach.
Finanzjongleur muss sechseinhalb statt mehr als acht Jahre absitzen.

Der wegen schweren Betrugs verurteilte Wolfgang Auer-Welsbach wird schon diesen Juni aus der Haft entlassen. Barbara Schwarz, Sprecherin des Landesgerichts Graz, bestätigte auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht der Kleinen Zeitung, laut dem er die Justizanstalt Karlau in Graz schon nach sechseinhalb Jahren - statt nach acht Jahren und neun Monaten - verlassen darf.

2011 zu acht Jahren Haft verurteilt

Der Finanzjongleur wurde Anfang 2011 zu acht Jahren Haft verurteilt. 2012 wurde er auch wegen eines Finanzvergehens schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 300.000 Euro und bei Nichteinbringung zu einer Ersatzhaftstrafe von 270 Tagen verurteilt. Die Entscheidung zur bedingten Entlassung ist rechtskräftig - eine frühzeitige Entlassung nach zwei Dritteln der Haft ist bei Häftlingen, die erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßen, nicht selten. Das Vollzugsverhalten von Auer-Welsbach war allerdings nicht einwandfrei. So wurde er etwa bei einem Freigang betrunken am Steuer eines Autos erwischt, weswegen diese Vergünstigung auch wieder rückgängig gemacht wurde.

12.500 Anleger waren betroffen

Auer-Welsbachs AvW-Gruppe war 2008 zusammengebrochen, rund 12.500 Anleger waren betroffen. Die Geschädigten haben 940 Mio. Euro an Forderungen angemeldet. Auer-Welsbach hatte im April 2010 Selbstanzeige erstattet, weil er Einkommen von Liechtensteinischen Stiftungen in Österreich nicht versteuert hat, und war in U-Haft genommen worden. Er wurde am 31. November 2011 von einem Schöffensenat am Klagenfurter Landesgericht wegen schweren Betrugs, Untreue und Bilanzfälschung zu acht Jahren Haft und Schadensersatzzahlungen verurteilt.

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