AUA: 14 japanische FlugbegleiterInnen müssen von Bord

Die japanischen Flugbegleiterinnen würden gerne in Österreich bleiben
Arbeitsbewilligungen laufen ab, AUA würde die Mitarbeiter gerne weiter beschäftigen.

Weil die Auslastung schwächelte, strich die AUA mit September 2016 die Strecke WienTokio aus dem Flugplan. Die Einstellung der Destination hat jetzt für 14 japanische Flugbegleiter traurige Nachwirkungen.

Mit Mitte April laufen die Arbeitsbewilligungen aus. Der Schock war groß, als die 14 Mitarbeiter vor kurzem Briefe mit der fristlosen Entlassung erhielten. Weil’s das Ausländerbeschäftigungsgesetz so vorschreibt. Dabei spielt es keine Rolle, dass die AUA mit den Japanerinnen und Japanern sehr zufrieden ist und alle gerne weiter beschäftigten würde. Die Airline hat nach wie vor viele japanische Kunden, die über Wien weiter reisen.

"Wir bedauern das, doch die relevanten österreichischen Gesetze sehen derzeit keine Möglichkeit einer weiteren Beschäftigung vor. Wir bemühen uns aber weiter um eine Lösung", sagt AUA-Sprecher Peter Thier. Die betroffenen Mitarbeiter leben in Österreich, sprechen Deutsch und Englisch und haben hier zu Lande enge soziale und familiäre Bande geknüpft. Sie würden liebend gerne bleiben und weiterhin für die AUA fliegen.

AMS bedauert

Das für die AUA zuständige AMS Niederösterreich bedauert das Schicksal der Flugbegleiter ebenfalls. Aber, "auf Grund der geltenden Gesetzeslage kann die Ausländerbeschäftigungs-Bewilligung nicht verlängert werden", erklärt eine AMS-Sprecherin. Die AUA attestiert dem AMS, einen "hervorragenden Job" zu machen. Die Grenzen würden sich aus den Gesetzen ergeben.

Die Flugbegleiter müssen Österreich nicht sofort verlassen, sondern dürfen mit einem Sichtvermerk im Pass noch ein halbes Jahr bleiben. In dieser Zeit könnten sie, erklärt das AMS, sich einen neuen Job suchen und darauf hoffen, dass der neue Arbeitgeber eine rot-weiß-rot Karte für die Anstellung beantragt.

Die Hürden für diese Arbeitsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger sind allerdings sehr hoch. Die Karte erhalten nur besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen oder Absolventen einer österreichischen Hochschule.

Kritik an Konstruktion

Die AUA sei allerdings für das Dilemma mit verantwortlich, kritisiert der vom Betriebsrat zu Hilfe gerufene Arbeitsrechtler Roland Gerlach. Während für jene japanischen Flugbegleiter, die schon lange für die AUA im Einsatz sind, bereits vor Jahren eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragt und genehmigt wurde, sei für die 14 jungen Kolleginnen und Kollegen eine recht eigenwillige Konstruktion gewählt worden. Sie wurden über die in Tokio gegründete Austrian Airlines Japan als Junior Manager nach Österreich verleast. Jetzt sei das AMS eben nicht mehr bereit, diese Konstruktion zu akzeptieren. Die AUA, kritisiert Gerlach, "hätte das Problem mit den Beschäftigungsbewilligungen schon früher lösen müssen". Die Entlassungen würden auf jeden Fall rechtlich bekämpft, er hoffe, "dass sich mit der AUA und dem AMS doch noch eine Lösung findet".

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