VfGH-Verhandlung zu ORF-Facebook-Verbot: Kein Urteil

VfGH-Verhandlung zu ORF-Facebook-Verbot: Kein Urteil
Die Höchstrichter müssen die zweite Runde im Streit um das Facebook-Verbot des ORF drehen

Der Verfassungsgerichtshof hat am Donnerstag die zweite Runde zum Facebook-Verbot für den ORF begonnen. In dem Rechtsstreit wirft der Bundeskommunikationssenat (BKS) dem ORF vor, gegen das Forenverbot im ORF-Gesetz zu verstoßen, wenn er Fanpages wie jene von Ö3 betreibt. Die Höchstrichter hatten ein Facebook-Verbot mit einer anderen Begründung erst im Juni aufgehoben. Damals war es allerdings um jenen Passus gegangen, der etwas unscharf festgehalten hatte, der ORF dürfe keine „soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen“ bereitstellen. Das Höchstgericht sah darin eine Unverhältnismäßigkeit sowie einen Verstoß gegen das Recht auf Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit und hob die Gesetzesstelle auf.

Der BKS findet allerdings auch, dass eine Facebook-Page, die der ORF betreibt, gegen das Forenverbot verstößt. Um beispielsweise zu klären, auf welche Art Postingfunktionen auf einer solchen Seite abgeschaltet werden können, hat der VfGH Gunnar Bender von Facebook Deutschland geladen, der zu erklären versuchte, welche Einstellungen die Facebook-Seite zu lässt.

"Ureigenster Zweck" von Facebook

ORF-Anwalt Stefan Korn verwies darauf, dass eine „Präsenz in Sozialen Netzwerken ohne Kommentierungs- und Postingfunktion faktischen keinen Wert besitzt“, werde dadurch doch der „ureigenste Zweck von Facebook verfehlt“. In seiner Replik betonte Wolfgang Pöschl vom BKS, dass bei allen 39 betreffenden Seiten eine Pinnwand vorhanden sei, die den Nutzern eine Interaktion ermögliche. Dass sich die technischen Gegebenheiten mittlerweile verändert hätten - in der Verhandlung wird der Zeitraum zwischen Juli 2011 und Jänner 2012 behandelt -, stellte Pöschl außer Frage. Allerdings würde durch die Entscheidung des BKS dem ORF „nur ein kleiner Bereich verboten, nämlich jener, der die ständig verfügbaren Foren“ betreffe.

"Menschen verbinden"

Bender folgte in seinen Darlegungen wiederum der Argumentation des ORF, wonach die „Dialogplattform“ doch darauf ausgerichtet sei, „Menschen zu verbinden“. Die Unterbindung von Kommentaren auf Facebook-Seiten würde „der Logik von Sozialen Netzwerken widersprechen“. Derzeit gebe es dort drei Formen der öffentlichen Meinungsäußerung: Das Posten von Beiträgen, die Kommentierung dieser Beiträge sowie die Antwort auf Kommentare. Während der erste und der dritte Punkt von Seitenbetreibern deaktiviert werden könne, sieht Facebook das Ausschalten der grundsätzlichen Kommentarfunktion derzeit nicht vor und plane dies auch nicht, wie Bender betonte.

"Nicht ausgesucht, dass Facebook erfunden wird"

Vehement für die Möglichkeit der Facebook-Nutzung sprach sich Albert Malli von Ö3 aus, schließlich habe man sich nicht ausgesucht, „dass Facebook erfunden wird“. In einer veränderten Medienwelt sei dies ein wesentlicher Kommunikationskanal zwischen Medienbetreibern und Nutzern. „Facebook ist ein selbstverständliches Kommunikationsmedium geworden.“ Eine Entscheidung über die Causa wurde heute nicht getroffen, diese soll entweder schriftlich oder mündlich ergehen, wie es hieß.

Die Verhandlung ging wie erwartet ohne Urteil zu Ende.

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