Verfahrensfehler und Veto
at // Vergangenen Mittwoch, kurz vor dem Ende der Einspruchsfrist, hat die Bundeswettbewerbsbehörde, die Absegnung des Styria-Moser-Joint-Ventures gestoppt. DerStandard hat in Erfahrung gebracht, dass dieser Einspruch wegen "unrichtiger rechtlicher Beurteilungen und Verfahrensfehler" des Kartellgerichts erfolgte. So hätte das Kartellgericht "Aussagen wesentlicher Zeugen nicht richtig bewertet und Beweise mangelhaft gewürdigt" lautet die Interpretation. Styria Medien AG-CEO Horst Pirker hat sich den Rekurs erwartet. Der Druck der Kronen Zeitung auf die Bundeswettbewerbsbehörde zeigt Wirkung. Mediaprint-Geschäftsführer Franz Prenner kontert: "Die Mediaprint hat garantiert keinen Druck ausgeübt."
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