Schleichwerbung und Co.: ORF soll 660.000 Euro zahlen

Teure Werbung: Der ORF hat laut KommAustria gegen die Auflagen verstoßen.
KommAustria sieht Verstöße gegen das ORF-Gesetz - ORF beruft

Schleichwerbung und unerlaubte Platzierung von Werbesujets könnten den ORF teuer kommen: Wie die Medienbehörde KommAustria am Montag mitteilte, soll der Sender rund 660.000 Euro dafür zahlen, dass er die einschlägigen Richtlinien aus dem ORF-Gesetz nicht einhielt.

Sperrkonto

Zwei der Bescheide verpflichten den ORF laut Aussendung der KommAustria dazu, 518.151,71 Euro, die sich aus Verstößen gegen werberechtliche Bestimmungen ergeben, an den Bund abzuführen. Weitere 140.930,84 Euro muss der ORF auf ein Sperrkonto einzahlen, weil er mit der App zur Ski-WM in Schladming seinen gesetzlichen Auftrag überschritt und so Einnahmen aus dem Programmentgelt zweckwidrig verwendete, wie die Medienbehörde am Donnerstag mitteilte.

ORF beruft

Der ORF kann gegen die Bescheide der KommAustria Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht erheben und hat dies auch vor, sagte Sprecher Martin Biedermann. Er übte Kritik am KommAustria-Vorgehen. „Skurril mutet an, dass die Behörde dem ORF Gewinnspielpreise, die von den Lotterien zur Verfügung gestellt wurden und unmittelbar an Hörer im Rahmen des betreffenden Gewinnspiels ausbezahlt wurden, als 'wirtschaftlichen Vorteil' abschöpfen möchte“, so Biedermann.

KommAustria urteilte nicht das erste Mal

Mit den Abschöpfungsverfahren wendet die KommAustria ein Instrumentarium an, mit dem sie der Gesetzgeber zum Zweck der Aufsicht und Kontrolle über den ORF 2010 ausgestattet hat. Die aktuellen Fälle sind nicht die ersten Verfahren, in denen der ORF zur Zahlung solcher Strafsummen verpflichtet wurde. Die KommAustria stellte zuvor bereits Abschöpfungsbescheide wegen Programmverstößen auf ORF Sport + in Höhe von rund 207.000 Euro aus sowie wegen unerlaubter Unterbrecherwerbung während der „Wir sind Kaiser“-Silvesterparty in Höhe von knapp 34.000 Euro.

  • In einem der Verfahren hat der Sender gegen Werbebestimmungen im ORF-Gesetz verstoßen, als er 2011 auf Ö3 in Kooperation mit der Österreichische Lotterien GmbH ein Gewinnspiel durchgeführt hatte, das den Tatbestand der Schleichwerbung erfüllte. Kein kleiner Brocken: Den daraus „ungerechtfertigt erlangten, wirtschaftlichen Vorteil für den ORF“ bezifferte die KommAustria mit 506.550,00 Euro.
  • Zum anderen hatte der öffentlich-rechtliche Sender im Mai 2013 in der „Fußball-Arena“ auf ORFeins gesetzeswidrig Sponsorenhinweise einer Tageszeitung sowie zweier Wettanbieter ausgestrahlt. Die daraus erlangte, „ungerechtfertigte Bereicherung des ORF“ berechnete die KommAustria in Summe mit 11.601,71 Euro. Der Werbekunde war in dem Fall KURIER. „Der KURIER hat die Möglichkeit ergriffen, eine attraktive Werbefläche im ORF zu buchen. Wir sind dabei davon ausgegangen, dass es sich um eine Platzierung handelt, die der ORF auch vermarkten darf“, sagte KURIER-Marketingchefin Michaela Heumann. KommAustria-Sprecher Andreas Kunigk hielt dazu lediglich grundsätzlich fest, „dass die letztendliche Überprüfung, ob so etwas mit dem ORF-Gesetz vereinbar ist, beim ORF liegt“.
Schleichwerbung und Co.: ORF soll 660.000 Euro zahlen
ORF SKI WM APP
  • Der dritte Abschöpfungsbescheid betrifft die eigens für mobile Endgeräte entwickelte App zur Ski-WM in Schladming vom Februar 2013, die ebenfalls nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Für die Berechnung der dafür aufgewendeten Mittel zog die KommAustria die Kosten für die Entwicklung, für die redaktionelle und technische Pflege sowie für die Bewerbung des Angebotes heran. Die sich daraus ergebenden 140.930,84 Euro muss der ORF auf ein Sperrkonto einzahlen.

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