ORF-Stiftungsräte wehren sich gegen Rechnungshof-Urteil

Urteil des Rechnungshofs: ORF-Stiftungsrat ist nicht arbeitsfähig.

Die ORF-Stiftungsräte wehren sich gegen das Rechnungshof-Urteil, wonach das oberste ORF-Aufsichtsgremium nicht arbeitsfähig sei. An Arbeitsfähigkeit oder Beschlusskompetenz des Stiftungsrats könne kein Zweifel bestehen, hieß es am Donnerstag aus dem Gremium gegenüber der APA. Der Stiftungsrat habe seit der Rechnungshofprüfung 2008 157 Beschlüsse gefasst, davon 55 einhellig und 102 einstimmig.

In mehreren Finanzplänen wurde etwa die Reduktion von Kosten und Personalstand sowie Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen, die Einführung neuer Spartenkanäle, zusätzliche Investitionen in Eigenproduktionen, die Einführung der TVthek sowie von HD-Programmen auf ORF eins und ORF 2 mitermöglicht, betonte ein Mitglied des Gremiums. Auch mit den Neuerungen im ORF-Gesetz von 2010 seien wichtige Beschlüsse gefällt worden. Die Wahl der ORF-Geschäftsführung und die Neufestlegung des Programmentgelts wären ohne Beanstandungen der Medienbehörden über die Bühne gegangen. Und die Vorarbeiten für eine mittel- und langfristige Unternehmensstrategie hätten inzwischen begonnen. So habe der Stiftungsrat etwa eine Zukunftsklausur für den ORF initiiert, hieß es aus dem Gremium.

Unterstützung für die Mitglieder des obersten ORF-Aufsichtsorgans kam auch von ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz. "Der Stiftungsrat hat in den letzten Jahren der Umstrukturierung den Restrukturierungskurs im ORF voll mitgetragen und auch alle Beschlüsse zeitgerecht gefasst. Aus Sicht der Geschäftsführung ist die Feststellung des Rechnungshofs, dass der Stiftungsrat nicht arbeitsfähig sei, deshalb nicht zu teilen", sagte Wrabetz zur APA.

Kommentare