Journalisten wenden sich an Höchstgericht

Journalisten wenden sich an Höchstgericht
Die ORF-Journalisten haben nach den umstrittenen Postenbesetzungen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Nach einer Reihe umstrittener Personalentscheidungen im ORF wendet sich der Redakteursrat des öffentlich-rechtlichen Senders an den Verfassungsgerichtshof. Mit einer beim Höchstgericht eingebrachten Beschwerde wollen die ORF-Journalisten ihre Mitwirkungsrechte bei Personalbesetzungen durchsetzen und die Unabhängigkeit des Senders vor politischer Einflussnahme stärken. "Es geht um die Durchsetzbarkeit des Redakteursstatuts", teilten die Redakteursräte Dieter Bornemann, Peter Daser und Eva Ziegler in einem ORF-internen Mail mit.

Rechtlicher Anlass für die von der Anwaltskanzlei Höhne, In der Maur & Partner eingebrachte Beschwerde ist das Verfahren um die Bestellung von Online-Hauptabteilungsleiter Thomas Prantner. Der Redakteursrat hatte gegen die Bestellung Beschwerde bei KommAustria und Bundeskommunikationssenat eingebracht und war beide Male abgeblitzt. Die Medienbehörden sahen sich für etwaige Verletzungen des ORF-Redakteursstatuts nicht zuständig, und eine mögliche Verletzung von Mitwirkungsrechten der Redakteure könne auch nicht von den Regulierungsbehörden festgestellt werden, hieß es.

Anstoß für den Gang vor das Höchstgericht sind aber auch die jüngsten Querelen um die Bestellung des neuen Radio-Innenpolitik-Ressortleiters Edgar Weinzettl. Auch in diesem Fall sahen und sehen die ORF-Journalisten ihre im ORF-Gesetz und ORF-Redaktionsstatut verankerten Mitwirkungsrechte verletzt. Diese wurden zuletzt "von der Geschäftsführung entweder ignoriert oder auf reine Anhörungsrechte dezimiert", so Bornemann, Daser und Ziegler.

Kernpunkte der VfGH-Beschwerde

Die Verfassungsbestimmung der Unabhängigkeit des ORF finde im ORF-Gesetz und ORF-Redakteursstatut nur unvollständig Niederschlag. Da das ORF-Gesetz bei Verletzungen des Redakteursstatuts keinerlei Durchsetzungs- bzw. Sanktionsmöglichkeiten vorsieht, sei die journalistische Unabhängigkeit, ohne die es die als Verfassungsbestimmung festgeschriebene ORF-Unabhängigkeit nicht geben kann, nicht genügend gesichert. Und so sei es auch möglich, dass sich die KommAustria - als für das ORF-Gesetz zuständige Behörde - für Verletzungen des Redakteursstatuts unzuständig erklärt und auch die Redakteursvertretung als "nicht betroffen" und somit als nicht zur Beschwerde legitimiert erklären kann.

"Wir sind zuversichtlich, mit Hilfe des Höchstgerichtes endlich zu erreichen, dass die Geschäftsführung die vom ORF-Gesetz verlangten Mitwirkungsrechte nicht weiter als reine Anhörungsrechte auffassen und gar ohne jegliche Konsequenz ignorieren kann", erklären die Vorsitzenden des Redakteursrats. Mehrere Medien-Juristen hätten jedenfalls geraten, den Verfassungsgerichtshof einzuschalten. "Eine Entscheidung wird allerdings ziemlich lange auf sich warten lassen. Das heißt, wir müssen weiter versuchen, unabhängig vom Verfassungsgerichtshof Änderungen des ORF-Gesetzes zu erreichen", so die Journalistenvertreter.

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